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Kritik an Open-House-Verträge der KKH

rehaKIND e.V. am 17. Mai 2017

rehaKIND e.V. äußert Bedauern und erhebliche Bedenken darüber, dass die Kaufmännische Krankenkasse KKH) ihre Versicherten nur noch im Wege der so genannten Open-House-Verträge versorgen will.

Aktuell wird der Wiedereinsatz für eine Vielzahl von Produktgruppen im Wege des Open-House-Verfahrens vergeben. Die individuelle Versorgung von Kindern und Jugendlichen findet keine Beachtung, obwohl dies zur dauerhaften Sicherstellung der Versorgungs- und Ergebnisqualität notwendig wäre, um den besonderen Bedarfen dieser Gruppe gerecht zu werden. Auch in sensiblen weiteren Versorgungs-Bereichen werden zur Zeit von der KKH Markterkundungen eingeholt, die der Vorbereitung weiterer Open-House-Verträge dienen. Aktuelle Beispiele neben den bereits laufenden Vertragsverfahren zum Wiedereinsatz sind Markterkundungen für Beatmungsgeräte inkl. Zubehör, Markterkundungen für Encasings und als letztes für Antidekubitusmatratzen und Antidekubitussitzkissen.

Aufgrund des bisherigen Vorgehens ist zu befürchten, dass die individuellen besonderen Bedürfnisse bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen keine Bedeutung haben werden. Bei der KKH ist offensichtlich nicht vorgesehen, die Besonderheiten der Kinder- und Jugendversorgung in irgendeiner Weise zu berücksichtigen. Vielmehr zieht man sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf darauf zurück, dass dies der einzig rechtlich zulässige Weg wäre, wenn man keine Ausschreibungen durchführe.

Unabhängig davon, dass gerade die von der KKH durchgeführte Vorgehensweise eines Open-House-Vertrages rechtswidrig ist und durch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf gerade nicht geboten ist, werden inhaltlich die hohen individuellen Anforderungen an die Versorgung von Kindern und Jugendlichen damit komplett ausgeblendet.

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