Kostenträger sensibilisiert für besondere Bedarfe von Kindern
Erfolgreiche Beratung durch rehaKIND-AG Kinderbeatmung
Befeuchtung, spezielle Kinderpauschalen bei Pulsoximetern und bei den Beatmungsgeräten sowohl im nicht-invasiven Bereich als auch für den Einsatz in der invasiven Beatmung.
Die BKK Landesverbände Bayern/Süd haben durch diese wertschätzende und kooperative Verhandlung mit Mitgliedern der rehaKIND-AG Kinderbeatmung gezeigt, dass den angeschlossenen Betriebskrankenkassen die Versorgung von beatmeten Kindern sehr wichtig ist und differenzierte Vergütungsmodelle auch im Wege von Vertragsanpassungen möglich sind.
Im Bereich der Tracheostomie wurde das Kindesalter allerdings von 16 auf 14 Jahre umgestellt, wie dies bereits in diversen Verträgen anderer Krankenkassen und Verbände ebenfalls geregelt ist. rehaKIND wird sich weiter dafür einsetzen, auf eine einheitliche Alters-Regelung zu drängen. Transitionsmodelle zeigen, dass die Behandlung von Kinder und Jugendlichen notwendig fließend bis zum 21. Lebensjahr in die Erwachsenenmedizin übergeht und entsprechend vergütet und werden muss. Das sollte nicht dem Verhandlungsgeschick der Vertragspartner obliegen, sondern nach klaren Kriterien erfolgen.