Rahmenvertrag zum Entlassmanagement
Tritt zum 01.10.2017 in Kraft
Vor dem Hintergrund des gefundenen Konsenses zur Änderung des Rahmenvertrages zum Entlassmanagement, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung beim erweiterten Bundesschiedsamt das Ruhen des Verfahrens zu ihrem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Festsetzung des erweiterten Bundesschiedsamtes vom 13.10.2016 beantragt. Diesem Antrag hat das erweiterte Bundesschiedsamt stattgegeben. Des Weiteren wird die Deutsche Krankenhausgesellschaft das beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängige Klageverfahren gegen die Festsetzung des erweiterten Bundesschiedsamts vom 13.10.2016 derzeit nicht weiter betreiben.
Damit wird der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement zum 01.10.2017 in Kraft treten. Gleichzeitig sind ab diesem Zeitpunkt auch die G-BA Richtlinien zur Verordnung von Arzneimitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmitteln und zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzuwenden.
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