Werbung durch das Krankenhaus
Frei nach dem bekannten Motto „Tue Gutes und sprich darüber“ müssen Kliniken nicht nur sehr gute Leistungen erbringen und zufriedene Patienten haben, um im Wettbewerb bestehen zu können. Aber wie erzeugt man in der Öffentlichkeit die gewünschte Aufmerksamkeit?
Die Antwort scheint einfach: Werbung.
Allerdings unterliegt die Klinik-Werbung Regeln, die Sie kennen sollten. Damit Sie auf dem neuesten Stand sind, hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft ihre Arbeitshilfe „Werbung durch das Krankenhaus“ überarbeitet und an die neuesten Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen angepasst.
Die 4. Auflage der Broschüre ist Anfang Januar 2018 erschienen. Sämtliche neuen Inhalte, wie z.B.
• Vorgaben zur Werbung mit Studien,
• Verbot der Werbung für eine Fernbehandlung,
• gezieltes Behindern eines Mitbewerbers,
• Haftung für Verlinkungen,
• Bewertungsportale im Internet,
• Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen,
werden auch Gegenstand des Seminars „Werberecht in Kliniken“ sein.
Nutzen Sie Ihre Chance und melden Sie sich zu diesem Seminar an!