Wir können Gesundheit

Unterstützung bei der DSGVO

opta data Gruppe am 9. Mai 2018


Für Dienstleister im Gesundheitswesen und somit auch für opta data genießt der Datenschutz seit jeher einen besonders hohen Stellenwert. Dennoch: Auch und vor allem in den Gesundheitsberufen müssen Daten mit Inkrafttreten der Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung, kurz EU-DSGVO sowie der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG), noch sensibler behandelt werden.

„Wir haben uns über einen langen Zeitraum hinweg intensiv mit der kommenden EU-DSGVO und dem BDSG beschäftigt und sichergestellt, dass unsere Software den Anforderungen entspricht“, so Ralf Dziabel (Geschäftsführer opta data hard- und software GmbH). opta data Kunden wird rechtzeitig ein kostenloses Software-Update zur Verfügung gestellt, dass Sie dabei unterstützt, den Regeln der EU-DSGVO gerecht zu werden. „Alle unsere Kunden wurden über entsprechende Anpassungen bereits umfassend informiert. Insbesondere bei der Einhaltung des „Rechts auf Vergessenwerden und des Rechts auf Löschung“ (Art. 17 EU-DSGVO und §35 BDSG) und des „Recht auf Auskunft“ (Art. 15 EU-DSGVO und §34 BDSG), liefert unsere Software in Zukunft wichtige Hilfestellungen.“

Im Sinne von Kunden und Interessenten sind alle Ansprechpartner bei opta data im Rahmen von internen Schulungen über kommenden Veränderungen informiert worden und somit optimal auf Anfragen vorbereitet. Einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen durch das Inkrafttreten der EU-DSGVO und des BDSG gibt zudem eine durch opta data zur Verfügung gestellte Broschüre.

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