Wir können Gesundheit

Bundesregierung fördert Telemedizin im Pflegestärkungsgesetz

24. August 2018

Mit mehr Zusammenarbeit durch Digitalisierung die Pflege entlasten. Auf diese Formel könnte man die Botschaft des geplanten Pflegestärkungsgesetzes bringen.

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed e. V.) setzt sich schon lange dafür ein, die Pflege durch Telemedizin zu unterstützen. So hat sich die letzte Frühjahrstagung Telemedizin in Düsseldorf mit zahlreicher Beteiligung politischer Vertreter, wie etwa dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, mit telemedizinischen Lösungen für die Pflege beschäftigt. Es wurde klar herausgestellt, dass Pflege durch Telemedizin entlastet werden kann, die DGTelemed aber großen Reformbedarf bei der Vergütung und Finanzierung der Telemedizin sieht. Der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) greift dieses zentrale Anliegen der DGTelemed – mit Einschränkungen – auf.

Das Bundesgesundheitsministerium hat in seinem Entwurf die Infrastrukturkosten der Telemedizin im Blick, die vor allem bei Krankenhäusern anfallen. Aus den Mitteln des Krankenhaus-Strukturfonds nach § 12 KHG sollen erstmals „telemedizinische Netzwerkstrukturen“ (es müssen dabei vorhandene Dienste der Telematikinfrastruktur genutzt werden) und Maßnahmen zur Steigerung der informationstechnischen Sicherheit gefördert werden können. Dazu sollen über vier Jahre jeweils zusätzlich 500 Millionen EUR aus dem Gesundheitsfonds in den Strukturfonds fließen. Mit den von den Ländern aufzubringenden hälftigen Anteilen stehen also insgesamt vier Milliarden EUR zusätzlich zur Verfügung. „In der Praxis ist zu erwarten, dass vor allem telekonsiliarische Dienste bis hin zur Teleintensivmedizin sowie die teleradiologische Vernetzung davon profitieren könnten“, so DGTelemed-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. med. Gernot Marx. „Dadurch kann nachweislich die leitliniengerechte Behandlung verbessert werden, mit deutlich positiven Effekten für die Pflegesituation. Wir begrüßen deshalb diesen Schritt, und zwar ökonomisch und auch hinsichtlich seiner politischen Wirkung.“ Die Bundesregierung stellt per Gesetz klar, dass telemedizinische Netzwerke grundsätzlich geeignet sind, die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Rainer Beckers, Vorstandsmitglied der DGTelemed, betont, dass die DGTelemed seit ihrer Gründung genau für diese Grundhaltung in der Gesundheitspolitik wirbt: „Dass auch die informationstechnische Sicherheit vom Gesetzgeber adressiert wird, ist ebenfalls positiv, da Telemedizin sichere Infrastrukturen voraussetzt. Allerdings muss nun unbedingt die noch fällige Anpassung der Vergütungsstrukturen folgen: Telemedizinische Netzwerke leben von dem Grundgedanken, zentral verfügbare ärztliche Expertise breit zu verteilen. So kommen insbesondere ländliche Regionen in den Genuss hochspezialisierten Expertenwissens. Damit steigen jedoch die Personalkosten in eben diesen telemedizinischen Zentren. Dies muss durch Änderungen in der Krankenhausvergütung unbedingt aufgefangen werden.“

Bei nahezu allen Fachleuten stieß die Vergütungsregelung zur Videosprechstunde auf großes Unverständnis. Die DGTelemed hat insbesondere die Begrenzung auf wenige Indikationen fachlich hinterfragt. In diesem Punkt greift der Gesetzgeber nun durch: Die „bisherige Vorgabe von Indikationen (…) entfällt“. Dabei sollen zudem „(…) die Besonderheiten in der Versorgung von Pflegebedürftigen durch Zuschläge (…)“ berücksichtigt werden. Damit steht einer rationalen Vergütung der elektronischen Pflegevisite nichts mehr im Wege!

Zusätzlich will die Bundesregierung die Zusammenarbeit der akutmedizinischen Versorgung mit der stationären Pflege durch Digitalisierung fördern, um dadurch die ambulante Versorgung in Pflegeheimen zu verbessern (§ 119b SGB V). In den entsprechend erforderlichen Verträgen der Verbände sollen telemedizinische Dienste Verwendung finden. Auch für den Austausch von Patientendaten wünscht der Gesetzgeber Vereinbarungen der Verbände bis zum 30. Juni 2019. Abgesehen von der elektronischen Pflegevisite könnten jetzt auch teletherapeutische Dienste und das Telemonitoring für Pflegeheimbewohner zugänglich werden. Aber hierzu bedarf es dringend weiterer vergütungsrechtlicher Anpassungen.

„Die DGTelemed wird ihre Diskussion mit der Politik und den Verbänden deshalb fortsetzen und den weiteren Entwicklungsbedarf detailliert verdeutlichen“, macht Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed, deutlich. „U.a. werden wir diese Forderungen auf dem 9. Nationalen Fachkongress Telemedizin am 3. und 4. Dezember in Berlin thematisieren.“

IT im Gesundheitswesen

© 2024 MedEcon Ruhr - Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr

Wir können Gesundheit
MedEcon Ruhr