Mehr Bürokratie durch Pfegepersonaluntergrenzen?
DKI-Frage des Monats
Zum 01.01.2019 ist die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) in Kraft getreten, mit der die ersten Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie festgelegt werden. Dies bedeutet einen Anstieg des Organisations- und Dokumentationsaufwandes, weshalb wir von Ihnen gern wissen möchten:
Klicken Sie einfach auf die Frage. Es öffnet sich dann ein Link, in dem Sie Ihre Antworten schnell und unkompliziert abgeben können!
Was haben die anderen geantwortet? Das Ergebnis erfahren Sie immer am Anfang des Folgemonats über den DKI-Newsletter und auf unserer Homepage.
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Viel Spaß und vielen Dank für`s Mitmachen!