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Mehr Bürokratie durch Pfegepersonaluntergrenzen?

DKI-Frage des Monats

Deutsches Krankenhausinstitut e.V. am 4. Februar 2019

Zum 01.01.2019 ist die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) in Kraft getreten, mit der die ersten Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie festgelegt werden. Dies bedeutet einen Anstieg des Organisations- und Dokumentationsaufwandes, weshalb wir von Ihnen gern wissen möchten:

Wie stark ist der Organisationsaufwand in Ihrem Haus angestiegen? Wie stark der zusätzliche Dokumentationsaufwand?

Klicken Sie einfach auf die Frage. Es öffnet sich dann ein Link, in dem Sie Ihre Antworten schnell und unkompliziert abgeben können!

Was haben die anderen geantwortet? Das Ergebnis erfahren Sie immer am Anfang des Folgemonats über den DKI-Newsletter und auf unserer Homepage.

Für die ausführlichen Ergebnisse klicken Sie bitte ➔ hier.

Haben Sie eine Idee für die DKI „Frage des Monats“? Dann schicken Sie uns diese gerne über forschung@dki.de

Viel Spaß und vielen Dank für`s Mitmachen!

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