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Innovationsschub für die digitale Versorgung

AOK Rheinland/Hamburg begrüßt Gesetzesvorhaben

AOK in NRW am 12. Juli 2019

Als beachtlichen Schritt nach vorn begrüßt die AOK Rheinland/Hamburg den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG). „Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um den Nachholbedarf in der Digitalisierung zu überwinden“, sagt Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg. „Es ist innovationsfreundlich und berücksichtigt konsequent die Nutzerperspektive.“

Einer der Kernpunkte des DVG ist der Ausbau der Telematik-Infrastruktur: Erstmals können sich auf freiwilliger Basis auch Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen anschließen. Auf der Agenda steht zudem die schnellere Implementierung von Gesundheits-Apps in die Versorgung: Ärzte können ihren Patienten künftig digitale Anwendungen verschreiben, Zulassungswege werden beschleunigt und Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, selbst in die Entwicklung digitaler Versorgungsangebote zu investieren. Darüber hinaus sollen finanzielle Anreize dafür sorgen, dass Ärzte untereinander, aber auch Versicherte und Krankenkassen verstärkt auf digitale Lösungen in der Kommunikation setzen.

Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, im Herbst ein separates Datenschutzgesetz für die elektronische Patientenakte vorzulegen, findet ebenfalls die Zustimmung der Gesundheitskasse. „Im Hinblick auf die Sicherheit der hochsensiblen Gesundheitsdaten besteht weiterer Handlungsbedarf,“ so Wältermann weiter. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Datenhoheit ausschließlich bei den Versicherten liegt und sie durch geeignete Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte kompetent und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend wahrzunehmen.“

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