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#fightcybercrime – Gemeinsam für mehr IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

CompuGroup Medical SE am 1. Juli 2020

Gemeinsam für mehr IT-Sicherheit im deutschen Gesundheitswesen. Das ist das Ziel hinter einer neuen Sicherheitskampagne von CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM). Unter dem Schlagwort #fightcybercrime unterstützt CGM niedergelassene Ärzte und Zahnärzte mit einem umfassenden Informationsangebot und individuell auf den Praxisalltag zugeschnittenen Lösungen, den TELEMED Protect-Paketen, zum Schutz der Praxis-IT. Denn Cyberkriminalität kann jede Praxis treffen. Das Unternehmen garantiert mit einem Investitionsversprechen gleichzeitig, das IT-Schutzpaket TELEMED Protect Platin kostenfrei nachzubessern, sollte es nicht den finalen gesetzlichen Anforderungen der kommenden IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß §75b SGB V entsprechen.

Viele Praxisinhaber glauben, dass gerade ihre verhältnismäßig kleine Praxis für Hacker nicht interessant ist. Sie ergreifen nur unzureichende Sicherheitsvorkehrungen. Doch gerade Arzt- und Zahnarztpraxen gelten als leichtes Ziel für Cyberkriminelle. Die Methoden sind vielfältig: Meist werden Patientendaten mithilfe von Erpressungstrojanern verschlüsselt bzw. der Zugriff darauf verhindert, um für die Entschlüsselung bzw. Freigabe ein Lösegeld fordern zu können. Auch andere Arten von Schadsoftware (z. B. Viren) werden in die Praxisnetzwerke eingeschleust und befallen dort beispielsweise das Abrechnungssystem mit der Quartalsabrechnung. In allen Fällen sind Praxisstillstand, Wiederherstellungskosten und Verdienstausfall die Folge. Werden Patientendaten nicht nur verschlüsselt, sondern auch entwendet, drohen Imageschäden, Schadensersatzansprüche und hohe Bußgelder.

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Zum Schutz von Praxis- und Patientendaten haben Bundestag und Bundesrat im November 2019 die Gesetzesgrundlage zur Schaffung einer IT-Sicherheitsrichtlinie in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§75b SGB V) verabschiedet. Hierin werden Niedergelassene dazu verpflichtet, die IT-Sicherheit innerhalb der Praxis zu gewährleisten. Was viele nicht wissen: Auch die hohen Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sind nur wirksam, wenn sie in eine sichere Praxis-IT eingebunden sind. Die TELEMED Protect-Pakete unterstützen die Verantwortlichen der Praxis dabei.

Damit Ärzte und Zahnärzte mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden, hat CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) die Initiative #fightcybercrime ins Leben gerufen. Neben den TELEMED Protect-Paketen Silber, Gold und Platin, stellt der IT-Security-Experte TELEMED unter www.fightcybercrime.de umfangreiche Informationen zu IT-Security-Grundlagen für niedergelassene Praxen zur Verfügung. „Bereits mit kleinen Maßnahmen können Praxen ihre IT um einiges sicherer machen, beispielsweise durch sichere Passwörter an den Rechnern, fortgeschrittene und intelligente Virenschutzprogramme, und abgesicherte anonyme Online-Zugänge. Unser kostenfreies Whitepaper ‚IT-Security-Grundlagen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte‘ – erhältlich auf der Webseite fightcybercrime.de –, vermittelt Praxen wichtige Grundlagen rund um das Thema IT-Sicherheit“, erklärt Arthur Steinel, General Manager des Geschäftsbereichs TELEMED bei CGM. „Mit unseren optimal aufeinander abgestimmten, integrierten und markterprobten Sicherheitsprodukten können Ärzte und Zahnärzte preiswert bereits einen Rundumschutz erlangen. Vom Arzt- bzw. Zahnarztinformationssystem bis hin zum Telematikinfrastruktur-Anschluss schützt TELEMED alles aus einer Hand. Man könnte auch sagen: Wir kümmern uns um unser Fachgebiet, damit Ärzte und Zahnärzte sich um ihres kümmern können.“

Alle Anwender eines TELEMED Protect Platin-Pakets profitieren zudem von einem Investitionsversprechen: „Sollten sich die gesetzlichen Anforderungen ändern und unser Produkt entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben der kommenden IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß §75 b SGB V, bessern wir natürlich kostenfrei nach“, erklärt Steinel. „Praxen mit dem TELEMED Protect Platin-Paket garantieren wir damit die Sicherheit ihrer Investition. Das von ihnen erworbene Produkt wird mit der IT-Sicherheitsrichtlinie zum Stand der Veröffentlichung konform sein.“

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