In der Pflege Bedarfe von Menschen mit Behinderung erkennen
„Beruflich Pflegende, die mit Menschen mit Behinderung in Kontakt kommen, sollten die Bedarfe der Zielgruppe kennen. Deshalb sollte das Thema Menschen mit Behinderung in die Pflegeausbildung und ins Pflegestudium integriert werden“, erklärte Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaften an der Hochschule für Gesundheit in Bochum.
Um dies zu verdeutlichen, benennt sie ein Beispiel: „Wenn ein Rollstuhlfahrer ins Krankenhaus kommt, kann es passieren, dass eine Pflegekraft den Rollstuhl beiseite räumt, sobald der Patient im Bett liegt. Für den Menschen mit Behinderung ist der Rollstuhl aber wie ein Körperteil. Um Verständnis für die Blickwinkel aufzubauen und Wissen über die Bedarfe von Menschen mit Behinderung geht es mir“, sagte Tanja Segmüller.
Dafür möchte die Professorin künftig in der Lehre unter anderem das Praxishandbuch ‚#4 Vielfalt Pflegen‘ für Pflegende einsetzen, welches von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW herausgegeben wurde. Die Kompetenzzentren werden finanziell unterstützt vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Europäischen Sozialfonds.
Andreas Tintrup (Projektleitung im Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg) und Michael Kalthoff-Mahnke (im Kompetenzzentrum für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig) übergaben 35 Praxishandbücher ‚#4 Vielfalt Pflegen‘ am 20. Mai 2021 an Prof. Dr. Tanja Segmüller und Martin Schieron (wissenschaftlicher Mitarbeiter im Department of Community Health). Das Praxishandbuch wurde für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung erstellt, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.
„Mit dem Praxishandbuch möchten wir als Kernelement der Kampagne Inklusive Gesundheit erreichen, dass es sich als übersichtliches und gleichzeitig sehr umfassendes Lehrwerk zum Thema Behinderungen an allen Pflegeschulen und Hochschulen, die Pflegestudiengänge anbieten, in Nordrhein-Westfalen etabliert. Es ist eine gute Anleitung, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die unsere Gesellschaft zu einem „Höchstmaß an Gesundheit und Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen“ verpflichtet“, sagte Andreas Tintrup.
Als Download steht ‚KSL-Konkret #4‘ hier zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Kompetenzzentren sind hier zu finden.