Gesundheitsmetropole Ruhr Themen

Rund 300 Teilnehmende beim Vorsorgetag Ruhr

Informationen über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament

Universitätsmedizin Essen am 21. Juli 2025

Mit dem Vorsorgetag Ruhr klärt die Stiftung Universitätsmedizin über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament auf. In diesem Jahr nahmen wieder rund 300 Interessierte die Gelegenheit wahr, sich über diese Bausteine der persönlichen Vorsorge zu informieren. Eine Expertenrunde lieferte einen grundlegenden Überblick, darüber hinaus hatten die Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, ihre individuellen Fragen zu stellen.

Die neue Ärztliche Direktorin der Universitätsmedizin Essen, Prof. Dr. Angelika Eggert, (Mitte) mit der Expertenrunde des Podiums (v.l.): Dr. Jorit Ness, Geschäftsführer der Stiftung Universitätsmedizin, Palliativmedizinerin Dr. Linda Wingender, Winfried Bein, Vize-Präsident des Amtsgerichts Essen (a.D.), und Intensivmedizinerin Dr. Sonja Vonderhagen, Foto: Stiftung Universitätsmedizin

Hat eine Patientenverfügung ein Ablaufdatum? Worauf sollte man bei der Wahl von Vorsorgebevollmächtigten achten? Und welchen Wert haben die beiden Dokumente für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte? Fragen wie diese standen im Mittelpunkt des Vorsorgetags Ruhr. Das Expertenwissen aus erster Hand lieferte nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Angelika Eggert, Ärztliche Direktorin und Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Essen, ein facettenreich aufgestelltes Podium: Winfried Bein, Vize-Präsident des Amtsgerichts Essen (a.D.), Palliativmedizinerin Dr. Linda Wingender, Intensivmedizinerin Dr. Sonja Vonderhagen und Dr. Jorit Ness, Geschäftsführer der Stiftung Universitätsmedizin gaben mithilfe von Impulsfilmen kurze Einführungen zu den drei Bausteinen der persönlichen Vorsorge – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament – und stellten sich auch den vielfältigen Fragen aus dem Publikum. Die Bandbreite der Expertise erlaubte es dabei, gleichermaßen rechtliche wie medizinische Einschätzungen zu geben. Beispielsweise bei der Frage, wie festgestellt wird, ob ein Patient noch entscheidungsfähig ist. Oder welche Fallstricke es bei der Aufstellung des eigenen Testaments gibt. Nach den Fragerunden im Plenum gab es dann noch die Gelegenheit, an Stehtischen mit den Experten in den direkten Austausch zu gehen. Insgesamt eine hoch informative Veranstaltung, aus der die rund 300 Gäste viele wertvolle Erkenntnisse mitnehmen konnten.

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