Gesundheitsmetropole Ruhr Themen
14 Jun

Gezielt den Einsatzbereich von Telemonitoring ausbauen

NRW-Kongress Telemedizin gibt Impulse

„Telemonitoring – Zeitgemäß versorgen“: Unter diesem Motto laden am 14. Juni 2022 die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) und die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen zur gemeinsamen Diskussion beim NRW-Kongress Telemedizin. Die Veranstaltung findet als kostenfreies Onlineformat statt und bietet ein zweistündiges Programm mit spannenden Impulsvorträgen und einer Diskussionsrunde.

„Mit dem NRW-Kongress Telemedizin führen wir die Debatte darum, wie Telemonitoring Teil der Regelversorgung werden kann, zielgerichtet fort und fragen: Welche positiven Effekte hat Telemonitoring auf die Patientenversorgung? Wie kann Telemonitoring noch stärker in den Versorgungsalltag integriert werden, für welche Indikationen konkret ist der Einsatz von Telemonitoring unabdingbar und was braucht es für den Durchbruch als anerkannte telemedizinische Maßnahme?“, so Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.

Telemonitoring erleichtert durch die hochfrequente und systematische Art der Betreuung der Patientinnen und Patienten den rechtzeitigen therapeutischen Eingriff durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Durch das kontinuierliche Monitoring kann die Zahl der persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte auf ein medizinisch sinnvolles Mindestmaß reduziert werden – und das auch ohne, dass der Patient/die Patientin selbstständig aktiv werden muss.

Rainer Beckers, Geschäftsführer der ZTG GmbH und DGTelemed-Vorstandsmitglied, bekräftigt: „Viele chronisch Kranke können von den digitalen Methoden des Telemonitorings profitieren. Für Ärzte und Ärztinnen kann Telemonitoring darüber hinaus Entlastung bringen. Dass Telemonitoring seit April dieses Jahres für die Indikation der Herzinsuffizienz eingesetzt werden kann, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch es verbleibt die Frage, mit welchen weiteren Regelungen Telemonitoring verbreitert werden kann.“

Der NRW-Kongress Telemedizin lenkt daher den Fokus nicht nur auf die Potenziale des Telemonitorings, sondern auch auf Erfahrungsberichte von Medizinerinnen und Medizinern, um so einen Einblick in die gelebte Praxis zu geben:

–             An welcher Stelle ist Telemonitoring schon in der Versorgung angekommen?

–             Wie nehmen Kolleginnen und Kollegen sowie Patientinnen und Patienten das Thema an?

–             Wie können Ärztinnen und Ärzte Telemonitoring anbieten?

Für Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen ist der NRW-Kongress Telemedizin die optimale Plattform zur gemeinsamen Diskussion, um telemedizinische Bedarfe und Innovationen in Nordrhein-Westfalen. Wer sich schon vorab über Telemonitoring informieren möchte, findet im von der DGTelemed im Juni 2021 veröffentlichten Positionspapier „Telemonitoring: die Chance zur digital gestützten Verlaufskontrolle von Risikopatienten“ Positionen und Erwartungen an eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen zum Kongress und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter https://ztg-nrw.de/nrw-kongress-telemedizin/


Alle Termine

© 2024 MedEcon Ruhr - Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr

Wir können Gesundheit Wir können Gesundheit