Symposium Evidenzbasierte Logopädie
Am 20. September 2019 (Freitag) von 9.00 bis 16.30 Uhr findet das 7. Symposium Evidenzbasierte Logopädie des Studienbereichs Logopädie der Hochschule für Gesundheit in Bochum an der hsg Bochum (Gesundheitscampus 6, Konferenzzentrum und Atrium, 44801 Bochum) statt. Das Thema des Symposiums lautet in diesem Jahr ‚Digitalisierung in der Logopädie‘.
Das Logopädie-Symposium soll erste Einblicke in die Möglichkeiten des Einsatzes digitalisierter Diagnostik- und Therapieverfahren für den Erwachsenen- und Kindersprachbereich geben. Geplant sind Vorträge und praxisnahe Workshops von renommierten Dozent*innen.
Der Markt für App-gestützte, technikbasierte Diagnostik- und Therapieverfahren in der Logopädie wächst stetig. „Das liegt nicht zuletzt daran, dass vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und dem Anstieg chronischer Erkrankungen, der Bedarf an logopädischen Leistungen steigt, während gleichzeitig ein Mangel an Therapeut*innen droht. Daher sind neue, innovative Therapiemethoden und Versorgungskonzepte gefragt, um der wachsenden Nachfrage an logopädischen Leistungen gerecht zu werden“, sagte Dr. Hendrike Frieg, Vertretungsprofessorin im Studienbereich Logopädie an der hsg Bochum.
Insbesondere junge Menschen sind mit der Nutzung von Smartphones und digitalen Medien vertraut. Der Einsatz dieser Geräte bietet die Möglichkeit einer flexiblen Implementierung der logopädischen Therapie in den Alltag und dadurch die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Versorgung von Patient*innen. Der Gesetzesentwurf ‚Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation‘, der am 10. Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ermöglicht Apps auf Rezept zu verordnen. Künftig werden neue Behandlungsansätze in der Logopädie eingesetzt werden können.
Die Teilnahme von Studierenden und Alumni der hsg Bochum und von Studierenden der TU Dortmund sowie Kooperationspartner des Studienbereichs Logopädie der hsg Bochum ist kostenlos. Studierende anderer Hochschulen zahlen einen Teilnahmebeitrag in Höhe von 15 Euro, andere Teilnehmer in Höhe von 35 Euro. Für die Veranstaltung werden fünf Fortbildungspunkte nach § 125 SGB V vergeben.
Erstmalig werden in diesem Jahr zwei Förderpreise in Höhe von jeweils 300 Euro verliehen.
Nähere Informationen zur Anmeldung und zum Programm sind hier zu finden.
Die Anmeldung ist noch bis zum 6. September 2019 hier möglich.