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Patientenschutz gestärkt

TK begrüßt Implantatpass und fordert verpflichtendes Endoprothesenregister

Techniker Krankenkasse am 11. November 2015

Seit dem 1. Oktober 2015 müssen Kliniken und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten einen Implantatpass aushändigen. „Im Falle von Produktrückrufen sollen so künftig betroffene Patienten schnell ausfindig gemacht werden. Diesen ersten Schritt zu mehr Patientenschutz begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Günter van Aalst, Leiter der Landesvertretung NRW der Techniker Krankenkasse. „Darüber hinaus muss für die Kliniken aber auch die Teilnahme am Endoprothesenregister (EPRD) verpflichtend werden“, fordert van Aalst. Bisher beteiligen sich 64 Prozent der Kliniken im Land an dem Register, das den Einsatz künstlicher Hüft- und Knie-Gelenke dokumentiert.

Rund 70.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke wurden 2014 in NRW implantiert. In fast 10.000 Fällen mussten die künstlichen Gelenke oder Teile davon ausgetauscht werden. „Dafür gibt es mehrere Gründe: Wie die natürlichen Gelenke verschleißen auch die künstlichen im Laufe der Jahre. Ein Austausch kann aber auch aufgrund von Qualitätsmängeln beim Implantat oder durch Mängel bei der Erstoperation notwendig werden. Das Endoprothesenregister leistet damit einen zusätzlichen, wichtigen Beitrag zu mehr Patientensicherheit. Das Register kann aber nur funktionieren, wenn alle Kliniken mitmachen, da es sich um ein lernendes System handelt“, betont Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in Düsseldorf.

Knochen & Gelenke

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