Bundesrat schließt PSG III ab
der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Bereits am 01.01.2017 soll das Gesetz in Kraft treten.
Die wichtigsten Fakten des PSG III im Überblick:
• Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege
• Verpflichtung zur Einrichtung sektorenübergreifender Landespflegeausschüsse sowie regionaler Pflegeausschüsse
• Überprüfung ambulanter Pflegedienste auch ohne Verdachtsfall
• Umsetzung im Recht der Hilfe zur Pflege
• Regelung der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe
• Belegung der in Pflegesatzvereinbarungen geltend gemachten Personalkosten
Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III verändern sich die Leistungsbewilligung und -gewährung für die Pflegebedürftigen erheblich. Für Sie als Pflegeeinrichtung bedeutet die Umstellung auf Pflegegrade ein ökonomisches Risiko, wenn bestimmte Kriterien nicht berücksichtigt werden.
Analysieren Sie frühzeitig die sich aus den Pflegestärkungsgesetzen ergebenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen und besuchen Sie unsere Seminare, um auf die aktuellsten Änderungen vorbereitet zu sein.
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