Videosprechstunde bislang unpopulär – Ebnet Corona-Virus nun den Weg?
Vor etwa zwei Jahren hat der Deutsche Ärztetag die Berufsordnung gelockert und die ausschließliche Fernbehandlung der Patienten – beispielsweise via Videosprechstunde – erlaubt. Doch dieser alternative Versorgungskanal hat sich bislang nicht wirklich etablieren können. Dabei wäre in Zeiten des Corona-Virus und sich häufender grippaler Infekte die Videokonsultation eine adäquate Möglichkeit, die vielen Patientenfälle ohne zusätzliche Ansteckungsgefahr und in sicherer Umgebung zu bewältigen.
Warum setzt sich aber diese innovative Form der Patientenbehandlung nicht durch? „Aus Gesprächen mit Praxisinhabern wissen wir, dass ihnen häufig die Zeit fehlt, um sich mit den digitalen Möglichkeiten der Versorgung zu befassen“, sagt Daniel Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). „Um eine Videosprechstunde in der Praxis zu installieren, sind eigentlich nur wenige Schritte nötig: Ein zertifizierter Dienstleister muss gefunden, die entsprechende Technik eingerichtet und die Patienten informiert werden. Wenn noch die Online-Termine in den Terminkalender integriert und einige Probeläufe durchgeführt werden, dann kann die Fernbehandlung starten.“
Erste Schritte zur Installation
Wie die Einrichtung einer Videosprechstunde genau vonstattengeht, erklärt der Leitfaden „Digitalisierung in der Praxis“, der von apoHealth, dem Kompetenzzentrum für digitale Lösungen im Gesundheitswesen, erarbeitet wurde. Er liefert Handlungsempfehlungen und Tipps sowie eine detaillierte Beschreibung, wie genau die Kommunikation mit dem Patienten per Video stattfindet. Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten Software-Anbieter veröffentlichte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website.
Abhalten von Videosprechstunden erleichtert
Gegenwärtig werden in mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen aufgrund der Corona-Lage die Zugangsvoraussetzungen zur Abhaltung von Videosprechstunden und Krankschreibungen gelockert. Ärzte dürfen Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Anamnese oder per Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen. Gleichzeitig wird die bisherige Begrenzung der Videosprechstunde ab April aufgehoben, um möglichst viele Patienten so behandeln zu können. Zudem stellen einige Videodienstanbieter ihren Service jetzt kostenlos zur Verfügung.
„Wir begrüßen diese Anreize, denn der Start in die Telemedizin bedeutet zunächst etwas Aufwand, doch langfristig kann die Fernbehandlung nicht nur bei Epidemien den Praxisalltag entlasten“, sagt Daniel Zehnich.