Gute Praxis aus der Behindertenhilfe gesucht!
BGW-Gesundheitspreis 2025
Mit Gesundheit am Arbeitsplatz können Einrichtungen der Behindertenhilfe auf vielen Ebenen punkten. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) belohnt das Engagement ihrer Mitgliedsunternehmen mit dem BGW-Gesundheitspreis 2025. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Inklusionsbetriebe, Wohneinrichtungen und weitere Unternehmen sind aufgerufen, bis 30. November 2024 ihre Bewerbung einzureichen.
Insgesamt 45.000 Euro Preisgeld gibt es für durchdachte Basisarbeit und innovative Ideen. Das Preisgeld wird unter den Gewinnerinnen und Gewinnern aufgeteilt und kann für weitere Aktivitäten im Gesundheitsschutz genutzt werden. Darüber hinaus profitieren alle, die sich bewerben, von Feedback zu ihrem betrieblichen Vorgehen.
Voraussetzungen prüfen und online bewerben
Das Bewerbungsverfahren ist dreistufig. Los geht es mit einem Online-Formular zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen. Die Grundlagen für sicheres und gesundes Arbeiten müssen stimmen.
Auch die eigentliche Bewerbung erfolgt online anhand eines ausführlichen Fragebogens, zu dem ergänzende Dokumente hochgeladen werden können. Die Einrichtungen beschreiben damit ihr Vorgehen zur Gesundheitsförderung des Personals beziehungsweise der betreuten Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Dabei müssen nicht alle Maßnahmen schon umgesetzt sein – auch gute Ansätze werden gewürdigt. Letzte Stufe nach Prüfung aller Unterlagen durch die Jury ist ein Ortstermin in den Einrichtungen, die in die Endrunde gekommen sind (Audit).
Die Preisverleihung wird ein Programmpunkt auf dem Fachkongress BGW forum „Sicher und gesund in der Behindertenhilfe“ sein, der vom 1. bis 3. September 2025 in Hamburg stattfindet. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter: www.bgw-online.de/gesundheitspreis