Entlassmanagement in Rehabilitationskliniken
Zum 01.10.2017 traten die neuen Regelungen zum Entlassmanagement für Akutkrankenhäuser in Kraft. Die Regelungen des Entlassmanagements gelten gemäß § 40 Abs. 2 SGB V auch für Rehabilitationskliniken. Die konkreten Anforderungen werden in einem separaten Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Interessensvertretern der Rehabilitationskliniken festgelegt.
Der Rahmenvertrag tritt zum 1. Februar 2019 mit einer 6-monatigen Übergangsfrist in Kraft. Informieren Sie sich auf unserer Konferenz über den aktuellen Stand.
Ihr Nutzen
Sie erhalten aktuelle Informationen zum Thema Entlassmanagement in Rehabilitationseinrichtungen vor dem Hintergrund der gesetzlichen und fachlichen Vorgaben.
Ihnen werden strategische Entscheidungsoptionen und konkrete Schritte zur Umsetzung vorgestellt.
Inhalt
Neuregelungen zum Entlassmanagement in Rehabilitationseinrichtungen: Was kommt auf die Rehabilitationseinrichtungen zu?
Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen in der Praxis
Arzneimittelverordnung in Rehabilitationseinrichtungen
Das detaillierte Programm der Konferenz finden Sie hier Download.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter von Rehabilitationskliniken, insbesondere aus dem Sozialdienst, dem Case Management, dem Prozessmanagement, der Apotheke und dem ärztlichen Dienst