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Potenziale besser ausschöpfen!

Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe beziehen Position zur Digitalisierung

27. April 2017

ztg schwalen

Hintergrundgespräch mit Frau Prof. Dr. Susanne Schwalen (Ärztekammer Nordrhein)

ZTG: „Im Positionspapier definieren Sie den Wunsch der Patientinnen und Patienten nach Mitbestimmung als Treiber der Digitalisierung. Außerdem reklamieren Sie für die nordrhein-westfälische Ärzteschaft, den Patientinnen und Patienten die Chancen und Risiken digitaler Anwendungen aufzuzeigen. Wie sollen die Ärztinnen und Ärzte auf diese Rolle vorbereitet werden?“

Schwalen: „Das ist eine Aufgabe für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus informieren unsere ärztlichen Medien laufend über aktuelle Entwicklungen.“

ZTG: „Nutzerinnen- und Nutzerorientierung ist ein zentrales Element der in NRW-geförderten Telematik- und Telemedizin-Projekte und damit auch einer der Arbeitsschwerpunkte des ZTG. Welche Aspekte sehen Sie als besonders wichtig an, wenn es darum geht, Akzeptanz bei den Anwenderinnen und Anwendern – sagen wir bei der Ärzteschaft sowie bei Patientinnen und Patienten – zu schaffen?“

Schwalen: „Akzeptanz bei den Patientinnen und Patienten lässt sich schaffen durch die strikte Wahrung des Arztgeheimnisses und die Freiwilligkeit der Anwendungen. Für die Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis ist die Alltagstauglichkeit von großer Bedeutung. Die elektronischen Anwendungen sollen helfen, die Organisationsabläufe in Klinik und Praxis zu verbessern. Sie müssen Zeit sparen und dürfen auf keinen Fall Zeit kosten. Nicht zuletzt muss der Nutzen der jeweiligen Anwendung für die Patientenversorgung für Patient und Arzt klar erkennbar sein.“

ZTG: „Im Positionspapier ist die Rede davon, dass sich das Potential der Telemedizin nur entfalten kann, wenn für telemedizinische Leistungen eine adäquate Honorierung zur Verfügung gestellt wird. Wie könnte diese Ihrer Meinung nach ausgestaltet sein?“ 

Schwalen: „Das lässt sich nicht generell beantworten und muss im Einzelnen sorgfältig ausgehandelt werden. Ein Beispiel dafür, wie Telemedizin finanziell nicht adäquat gefördert wird, ist die Vereinbarung von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Videosprechstunde.“

ZTG: „Auf welche Art und Weise könnten Gesundheits- oder Medizin-Apps Ihrer Meinung nach die ärztliche Versorgung adäquat unterstützen? Welche Voraussetzungen müssen sie dafür erfüllen?“ 

Schwalen: „Es ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, Qualitätskriterien zu entwickeln und auf dieser Basis Apps zu identifizieren, die eine ärztliche Behandlung angemessen unterstützen können. Voraussetzungen sind u.a. transsparente Kriterien für Datenschutz und Datensicherheit und der Nachweis der Vallidität der Messdaten.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Anne Wewer (Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der ZTG GmbH: 0234/973517-34, a.wewer@ztg-nrw.de).

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