Gesundheitsmetropole Ruhr Themen

Psychiatrische Notfälle im Fokus

Experten informieren im St. Anna Hospital Herne

St. Elisabeth Gruppe GmbH am 22. März 2019

Dr. Alexander Fechner (5. v. l.), Leitender Arzt des Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der St. Elisabeth Gruppe, informierte gemeinsam mit einem interdisziplinären Expertenteam über psychiatrische Notfälle im Rettungsdienst.

Am vergangenen Mittwoch, dem 20. März 2019, drehte sich im Kongresszentrum der St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr alles rund um das Thema psychiatrische Notfälle im Rettungsdienst. Experten aus verschiedenen Bereichen informierten medizinisches Fachpublikum nicht nur über verschiedene Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten, sondern beleuchteten ebenfalls die rechtlichen Aspekte der Versorgung.

Nach einer Begrüßung und Einleitung in das Thema durch Dr. Alexander Fechner, Leitender Arzt des Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der St. Elisabeth Gruppe, informierten Fachspezialisten in Vorträgen über verschiedene psychiatrische Themen. Neben Erregungszuständen war auch die Psychopharmakotherapie Gegenstand der Veranstaltung. Psychopharmaka sind Medikamente, die in das zentrale Nervensystem eingreifen und damit die psychische Verfassung der Betroffenen verändern. Dazu zählen beispielsweise Antidepressiva, die stimmungsaufhellend wirken oder zur Therapie von Angst- und Zwangsstörungen eingesetzt werden können.

Darüber hinaus stellten die Experten verschiedene Suchterkrankungen vor, die psychiatrische Notfälle bedingen können. Dabei wurde deutlich, dass neben der Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht noch viele weitere Abhängigkeiten existieren, die diese auslösen. Darunter fallen Tätigkeitssüchte, die Glücksspiele, Arbeiten, Sport oder Computerspiele umfassen können.

Auch die notärztlichen Behandlungsmöglichkeiten bei Selbstverletzungen und Suizidalität sowie die rechtlichen Versorgungsgrundlagen wurden ebenfalls thematisiert. Dabei spielt vor allem das PsychKG, also das Psychiatrische Krankengesetz, eine wichtige Rolle. Es regelt die Hilfs- und Schutzmaßnahmen bei psychisch erkrankten Menschen mit dem Ziel, dass Betroffene durch rechtzeitige, angemessene medizinische und psychosoziale Vor- und Nachsorgemaßnahmen befähigt werden, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Auch der Anspruch auf Hilfe, die Durchführung der Hilfe sowie die Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Sozialhilfen, Psychotherapeuten und weiteren Einrichtungen sind dort festgehalten und müssen bei der notärztlichen Versorgung berücksichtigt werden.

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