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Patientenautonomie in der Psychiatrie

Experten diskutierten im St. Marien Hospital Eickel

St. Elisabeth Gruppe GmbH am 25. September 2019

Dr. Peter W. Nyhuis, Chefarzt und Ärztlicher Direktor des St. Marien Hospital Eickel (l.), diskutierte gemeinsam mit Dr. Martin Köhne, 2. Vorsitzender des LLPP, und weiteren namhafte Experten aus den psychiatrischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen über das Thema Patientenautonomie in der Psychiatrie.

Rund fünf Prozent aller Patienten in Nordrhein-Westfalens Psychiatrien werden per richterlichem Beschluss und somit gegen ihren Willen dort behandelt. Dies stellt die Einrichtungen vor eine ständige Herausforderung: Wie können sie den Schutz der Öffentlichkeit gewähren und den Patienten gleichzeitig ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen? Dieser Frage widmete sich die 1. Fachtagung des Landesverbands leitender Ärztinnen und Ärzte der Psychiatrie und Psychotherapie in NRW e. V. (LLPP) am vergangenen Mittwoch, dem 18.09.2019. Als Tagungsort wurde hierfür das St. Marien Hospital in Eickel gewählt, das mit seinem gelingenden Konzept der offenen Psychiatrie seit jeher von großem Interesse für nationale und internationale Fachkollegen ist.

„Gerade weil das Thema so kontrovers diskutiert wird, haben wir es zum Schwerpunkt unserer Fachtagung gemacht“, berichtete Dr. Martin Köhne, 2. Vorsitzender des Landesverbands. „Wir als LLPP finden es wichtig, komplexe oder kontrovers diskutierte Felder in der Psychiatrie offen anzusprechen und Ideen und innovative Konzepte zu erörtern.“ So sprachen auf der ersten Fachtagung des LLPP namhafte Experten aus den psychiatrischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen einen Nachmittag lang im St. Marien Hospital Eickel über die Selbstbestimmung von Patienten.

In der Vergangenheit hatten die Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention und höchstrichterliche Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen durch gerichtlich veranlasste Klinikunterbringungen bereits zu einer leidenschaftlichen öffentlichen Debatte zum Thema Patientenautonomie geführt. Dabei geht es vor allem um die Angemessenheit der gerichtlich erwirkten Freiheitseinschränkung und die Anwendung von Fixierungen oder Medikamentengaben gegen den Willen des Patienten. „Die 2008 in Kraft getretene Konvention hat generell für eine deutliche Stärkung der Patientenrechte gesorgt und hat so auch zu einem Umdenken in vielen Psychiatrien geführt“, erklärte Dr. Peter W. Nyhuis, Chefarzt und Ärztlicher Direktor des St. Marien Hospital Eickel und Gastgeber der ersten Fachtagung. Die Klinik praktiziert schon lange ein Konzept, das die Autonomie und die Bedürfnisse der Patienten in den Fokus nimmt: „Wir betreiben eine so genannte offene Psychiatrie. Darunter versteht man den völligen Verzicht auf geschlossene Stationen. Ziel ist die Umstände der Behandlung für Patienten in psychiatrischen Kliniken zu verbessern, indem negative Begleiterscheinungen wie Zwang und Gewalt verhindert werden“, berichtete der Herner Chefarzt.
Obwohl sich solche Konzepte als äußerst wirkungsvoll bewiesen haben und extrem niedrige Quoten bei Gewaltmaßnahmen und gerichtlichen Einweisungen aufweisen, werden jedoch auch immer wieder Bedenken seitens der Öffentlichkeit laut. „Wir verstehen den Wunsch nach Transparenz seitens Betroffener und der Öffentlichkeit“, erklärte der 1. Vorsitzende des Landesverbandes, Dr. Christos Chrysanthou. „In dieser Diskussion vermischen sich jedoch Vorurteile gegenüber den Behandlungsmaßnahmen in der Psychiatrie bei fehlender Differenzierung des hochkomplexen Themas. Ein pauschales Urteil führt leider dazu, dass Psychiatrie und psychisch Erkrankte noch stärker stigmatisiert werden.“

Das St. Marien Hospital Eickel bietet ein gutes Beispiel dafür, wie Kliniken für ein gewaltfreies und patientenorientiertes Klima ohne Zwang sorgen können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden: „Es ist wichtig, dass wir die Öffentlichkeit gut informieren und Aufklärungsarbeit leisten, da stets das gesamte Umfeld einer Klinik, etwa Mitarbeiter, Angehörige, Betroffene und involvierte Berufsgruppen wie Feuerwehr und Polizei einbezogen werden müssen, damit eine autonomiefokussierte Behandlung gelingen kann“, so Dr. Köhne. „Auch die Justiz trägt eine entscheidende Verantwortung“, fügte der Vorsitzende an. Deren Entscheidungen machen eine offene Psychiatrie erst möglich: „In NRW beispielsweise sind geschlossene Türen keine Voraussetzung für einen gerichtlich angeordneten Aufenthalt in einer Psychiatrie, sodass wir solche Patienten bei uns aufnehmen dürfen. Dies ist jedoch leider noch nicht in allen Bundesländern der Fall“, erklärte Dr. Nyhuis. „Daher möchten wir mit der Fachtagung dazu beitragen, in Zukunft noch bessere Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Behandlung psychiatrischer Patienten in Deutschland bieten zu können.“

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