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Corona-Virus: Ärzte können Videosprechstunden unbegrenzt abrechnen

Videosprechstunde reduziert persönliche Kontakte und senkt Infektionsrisiken

CompuGroup Medical SE am 18. März 2020

Ärztinnen und Ärzte können Videosprechstunden mit ihren Patienten durchführen und diese auch in Kürze unbegrenzt abrechnen. Die bisherige Limitierung haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Zuge der Verbreitung des Corona-Virus nun aufgehoben. Experten raten dazu, persönliche Kontakte zu minimieren und insbesondere bei einem Verdacht auf eine Infektion nicht in der Arztpraxis zu erscheinen, um sich selbst, andere Patienten, Ärzte und Praxispersonal nicht unnötig zu gefährden. Videosprechstunden ermöglichen die Beratung und Behandlung von Patienten ohne Infektionsrisiken. Voraussetzung für deren Vergütung ist, dass die Praxis eine KBV-zertifizierte Videosprechstunden-Lösung nutzt.

Als einer der ersten Anbieter hatte CompuGroup Medical (CGM) ab Anfang März die CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE als schnell verfügbare, unkomplizierte und zertifizierte Lösung für Ärzte kostenlos angeboten. Mittlerweile hat das Koblenzer Unternehmen, einer der führenden eHealth-Anbieter weltweit, dieses Angebot unter anderem auf Krankenhäuser und Apotheken ausgeweitet. Mehr als 7000 Leistungserbringer sind inzwischen registriert.

Die Neuregelung der Vergütung von Videosprechstunden gilt zunächst für das zweite Quartal 2020. Bisher konnten Ärzte nur jeden fünften Patienten ausschließlich über eine Videosprechstunde behandeln, alle anderen mussten persönlich in der Praxis erscheinen. Auch die Menge der so erbrachten Leistungen war auf 20 Prozent begrenzt. Mit Beginn des neuen Quartals fallen diese Begrenzungen weg, sodass auch Patienten eine Videosprechstunde in Anspruch nehmen können, die zuvor nicht selbst in der Praxis waren. Für die verbleibenden rund zwei Wochen des ersten Quartals geht die KBV nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass Ärzte die 20-Prozent-Grenze überschreiten.

Informationen zur CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE und die Möglichkeit zur kostenlosen Registrierung für niedergelassene Ärzte sind auf der Internetseite www.cgm.com/de-corona zu finden.

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