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Besuche in den Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe zu Beginn der Sommerferien wieder möglich

St. Elisabeth Gruppe GmbH am 29. Mai 2020

In den Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr sind Besuche ab Montag, dem 29. Juni 2020, unter Einschränkungen für bestimmte Patienten wieder erlaubt. Die Lockerungen gelten für das St. Anna Hospital Herne, das Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum, das Marien Hospital Witten, das Rheumazentrum Ruhrgebiet sowie das St. Marien Hospital Eickel.

Seit dem 25. März waren in den genannten Einrichtungen Besuche nur in begründeten Einzelfällen und auf bestimmten Stationen möglich. Diese Regelungen werden nun unter Einschränkungen gelockert. Dabei steht der Schutz von Patienten und Mitarbeitern auch weiterhin im Vordergrund.

Ab dem 29. Juni gilt: Patienten, die in einem der Krankenhäuser für mindestens vier Tage in Behandlung sind, können einen Besucher für eine Stunde pro Woche empfangen. Der Name des Besuchers muss bereits bei der stationären Aufnahme angegeben werden. Bei Krankenhausaufenthalten unter vier Tagen sind weiterhin keine Besuche möglich. Am Tag nach der Aufnahme kann der Patient oder sein Besucher dann erfragen, an welchem konkreten Datum ein Besuch möglich ist. Besuche sind nur nach vorheriger Terminvergabe von Montag bis Freitag in einem festen Zeitfenster möglich. In jedem Patientenzimmer darf sich maximal ein Besucher aufhalten. Am Wochenende gibt es keine Besuchszeiten.

Ablauf des Besuchs

Die Besucher müssen sich am Tag des Besuchs am Eingang des Krankenhauses anmelden und sich ausweisen. Hier erhalten sie eine Symptom-Checkliste, um eine mögliche Covid-19-Erkrankung abzuklären. Diese muss vor Betreten des Krankenhauses an der Einlasskontrolle ausgefüllt werden. Zusätzlich wird bei den Besuchern Fieber gemessen. Weist der Besucher Symptome einer Atemwegserkrankung auf, hatte er innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person mit einer bestätigten Covid-19-Infektion oder wird eine erhöhte Temperatur festgestellt, ist ein Besuch nicht möglich.

Während der gesamten Besuchszeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher werden gebeten, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Sollten sie über keinen eigenen Mund-Nasen-Schutz verfügen, wird ihnen am Eingang ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt.

Ausnahmeregelungen bleiben bestehen

Die Ausnahmeregelungen für die Geburtshilfen des St. Anna Hospital Herne, des Marien Hospital Herne und des Marien Hospital Witten, die Palliativstation des Marien Hospital Herne sowie die Kinderstationen des Marien Hospital Witten bleiben bestehen. Auch in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

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