Wir können Gesundheit

Neue Besuchsregelung ab 25. Mai 2020

Alfried Krupp Krankenhaus am 20. Mai 2020

Die Vorgabe für Krankenhäuser kommt aus der Politik: „Besuche sind auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulässig“ – heißt es in der Verordnung der Landesregierung NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Eine wichtige Nachricht für unsere Patienten und Ihre Angehörigen. Abgestimmt mit den anderen Essener Krankenhäusern haben wir nach dem generellen Besuchsverbot eine gelockerte Besuchsregelung festgelegt, die ab Montag, den 25. Mai 2020, gilt. Um die Infektionsgefahr für Patienten, Mitarbeiter und Besucher so gering wie möglich zu halten, gelten folgende Regeln:

  • Ab dem siebten stationären Behandlungstag darf jeder Patient ein Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen. Der Patient gibt bei Aufnahme eine feste Besuchs- und Kontaktperson an, die ein Besuchsrecht erhalten soll.
  • Der Besuch ist täglich zwischen 14 und 19 Uhr gestattet. Jeder Besucher erhält von unseren Mitarbeitern einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
  • Im Patientenzimmer, auch im Mehrbettzimmer, darf sich immer nur ein Besucher aufhalten. Bettnachbarn sollen sich absprechen, um Wartezeiten für Ihren Besuch zu vermeiden.
  • Besuche dürfen nicht in den öffentlichen Bereichen des Krankenhauses stattfinden. Das Stationsbistro und die Cafeteria bleiben für Gäste weiterhin geschlossen.
  • Besuche in den Außenbereichen des Krankenhauses sind untersagt.
  • Ein grundsätzliches Besuchsverbot gilt weiterhin für alle Patienten mit COVID-19 und alle COVID-Verdachtsfälle. Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung ein hohes Infektionsrisiko haben (Umkehrisolation) dürfen keinen Besuch empfangen. Besucher mit Fieber und Erkältungssymptomen erhalten keinen Zutritt.
  • Eine Ausnahme bilden Väter von Neugeborenen, Angehörige von Patienten in palliativen Situationen und Elternteile bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre – sie unterliegen keinen Besuchsbeschränkungen. Ausnahmen gelten auch für Angehörige bei demenziell erkrankten Patienten, wenn diese ärztlich anordnet werden.

Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.krupp-krankenhaus.de

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