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Wegfall des Finanzierungszuschlags schwächt Brustzentren

Destabilisierung des Brustzentrums Ruhrgebiet durch G-BA-Beschluss befürchtet

5. August 2020

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Zentrums-Regelungen vom 05.12.2019 (in Kraft getreten am 1. Januar 2020), zuletzt geändert am 27. März 2020 (in Kraft getreten am 10. April 2020) gefährdet den Bestand des Brustzentrums Ruhrgebiet an den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen (EVK), das besondere Aufgaben in der regionalen Versorgung von Patientinnen mit Mammakarzinomen übernimmt, obwohl es nur eines der neuen Kriterien nicht erfüllt: Denn dieser Beschluss fordert, dass Zentren, die Krebserkrankungen versorgen, in erheblichem Umfang mindestens drei verschiedene Tumorarten behandeln müssen. Neben Brustkrebs müssten ab sofort auch zahlreiche Patienten beispielsweise mit Lungen-, Darm- oder Prostatakarzinomen versorgt werden, wobei nicht nachvollziehbar ist, inwiefern die Brustkrebspatientinnen davon profitieren können. In gleicher Weise sind auch die meisten Brustzentren in Nordrhein-Westfalen betroffen.

Der G-BA-Beschluss führt zum Wegfall des Zentrumszuschlags. Damit würde ein wesentlicher Baustein für die Refinanzierung der besonderen Strukturen des Brustzentrums Ruhrgebiet fehlen. Das Zukunftskonzept ist eingeschränkt. Betroffene Stellen wären insbesondere Ärzte und Sog. Case-Manager, die sich um die interdisziplinären, vernetzten Behandlungsabläufe für die Patientinnen kümmern. Für sie müssten neue Finanzierungswege geschaffen werden.

Über die formale medizinische Versorgung und die hohe Patientenzahl zeichnet sich das Brustzentrum Ruhrgebiet vor allem durch seine eigenständige Struktur (mit 28 Betten), seine Zweitmeinungsexpertise, die umfassende Brustambulanz und die Zahl der jährlich behandelten Primärkarzinome (500) aus.

„Wir haben zwanzig Jahre lang alle Vorgaben des Landes vollumfänglich erfüllt. Das Brustzentrum Ruhrgebiet hat sich in dieser Zeit – auch aufgrund der Zuschüsse – zum größten Brustzentrum in Westfalen-Lippe entwickeln können“, betont Dr. Abdallah Abdallah, Chefarzt der Klinik für Senologie an den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen und Leiter des Brustzentrums Ruhrgebiet. „Der unvorhergesehene Wegfall des Zentrumszuschlags ist wie ein Schlag ins Gesicht. Er nimmt uns Planungssicherheit für zukünftige Innovationen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesauschusses wird diese bewährte Versorgung von Brustkrebspatientinnen in der Region gefährden!

Olaf Walter, Geschäftsführer der Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen, teilt diese Meinung: „Eine weitere Zentralisierung verschiedener onkologischer Erkrankungen in Zentren, ohne zuvor die nötige Infrastruktur geschaffen zu haben, führt weg von der individuellen Therapie hin zu einer Massenabfertigung. Besser wäre es, vorhandene, bewährte und erfolgreiche Strukturen zu stärken und nicht zu schwächen. Daher plädieren wir für den Erhalt des Brustzentrums Ruhrgebiet in seiner bisherigen Form und mit der entsprechenden Vergütung!“

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