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MFA leisten aktiven Part für zügige Impfaktion

Gedanken zu Details, die vor Impfstart in Arztpraxen abgeklärt werden müssen

Verband medizinischer Fachberufe e.V. am 5. März 2021

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die geplante Einbindung der haus- und fachärztlichen Praxen in die Impfstrategie gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und erinnert daran, dass nicht nur die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an der Aktion beteiligt sind. „Ebenso werden die Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen aktiven Part übernehmen“, erklärt Hannelore König, die Präsidentin der Interessenvertretung der MFA.

„Gerade weil die Leistungen dieser Berufsangehörigen im vergangenen Pandemiejahr von der Politik und der Öffentlichkeit so gut wie nie wahrgenommen und wertgeschätzt wurden, ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass auch die MFA in den Praxisteams einen wesentlichen Anteil daran haben werden, dass die Impfaktion wie geplant an Fahrt aufnehmen kann“, so Hannelore König weiter.

Zu den Kompetenzen, die MFA in der Ausbildung erwerben, gehören nicht nur Praxisorganisation einschließlich Terminkoordination und Dokumentation, sondern auch die Qualifikation zum Impfen und zum Handeln bei Not- und Zwischenfällen im Rahmen der Delegation. MFA entlasten damit den Arzt bzw. die Ärztin auch bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Impfungen.

Aus diesem Aufgabenbereich heraus ergeben sich aus Sicht der MFA folgende Punkte, die im Vorfeld zu klären sind:

  1. Terminvergabe: Damit die Praxisorganisation angepasst und der Regelbetrieb weiterlaufen kann, muss generell kommuniziert werden, dass nicht die Patientinnen und Patienten in den Praxen anrufen, sondern zunächst die Praxen auf ihre Patientinnen und Patienten gemäß Priorisierung nach Impfverordnung zukommen.
  2. Logistik: Es muss sicher sein, dass die Lieferketten der Impfstoffe und Sicherheitskanülen über Bund, Großhandel und Apotheken entsprechend den Anforderungen der Arztpraxen funktionieren, damit die Impftermine eingehalten werden können. Hier ist auch zu klären, wer für die Sicherstellung der Liefer- und Kühlkette verantwortlich ist.
  3. Die Übermittlung der Daten der geimpften Personen an das Robert-Koch-Institut sollte mit der Praxissoftware kompatibel sein.
  4. Auch bei den Impfungen in den Arztpraxen muss die staatliche Haftung bei Impfschäden greifen.

Mit Blick auf die Infektionsgefahr fordert der Verband medizinischer Fachberufe e.V. zudem, das Impfangebot für Praxisteams, das in einigen Bundesländern bereits läuft, bundesweit auszubauen und empfiehlt den MFA dieses Angebot anzunehmen. Und zwar unabhängig vom Impfstoff, denn jeder Impfstoff ist wirksam und ein wichtiger Beitrag in der Pandemiebekämpfung.

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