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Corporate Start-up thevea GmbH gegründet

opta data Gruppe am 14. Juni 2021

the-rapie, ve-rwaltung und a-brechnung – dafür steht thevea. Das neu gegründete Corporate Start-up thevea GmbH unterstützt Heilmittelerbringer mit der passenden Softwarelösung in Zeiten zunehmender Digitalisierung.

Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie zum 1. Januar 2021 sind starke Veränderungen für die Heilmittelerbringer einhergegangen. Nun folgt der nächste Schritt in Richtung Digitalisierung: Gemäß einem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird bis zum Jahr 2025 der Anschluss der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur verpflichtend sein. Entsprechend dieser Entwicklungen hat die opta data Gruppe ein Corporate Start-up gegründet: die thevea GmbH.

Die thevea GmbH unterstützt Heilmittelerbringer dabei, auf die anstehenden Veränderungen gut vorbereitet zu sein – und entwickelt dazu die passende Softwarelösung: die Praxisverwaltungssoftware thevea. Geleitet wird das Start-up von Lauritz Angerstein und Julian Adams als Geschäftsführer sowie Stephan Losse als Chief Technology Officer.
thevea steht für the-rapie, ve-rwaltung und a-brechnung und verfolgt das Ziel, diese drei Grundpfeiler durch moderne Websoftware zu unterstützen. Entwickelt wird die Praxisverwaltungssoftware thevea für Heilmittelerbringer, Rehasportanbieter und Gesundheitszentren, die das Bedürfnis haben, sämtliche Therapie-, Trainings- und Verwaltungsprozesse mithilfe von Software zu unterstützen und eine Software für sämtliche Prozesse zu haben. thevea ist ein Betriebssystem/eine Plattform, mit dem Verwaltung und Therapie Spaß macht, einfach, schnell und schön (moderne UX) gearbeitet werden kann und alles aus einer Hand kommt.

Der erste kostenlose Tarif steht Heilmittelerbringern bereits seit dem 15. Dezember 2020 zur Verfügung. Mit dem elektronischen Prüftool eVO-Check können Heilmittelerbringer prüfen, ob die neuen Verordnungen korrekt vom Arzt ausgestellt wurden. Dadurch schützt der eVO-Check vor Kürzungen oder Absetzungen durch Kostenträger auf Grund von falsch ausgestellten Verordnungen.

„Nachdem wir unseren Kunden und Interessenten mit dem eVO-Check kostenlos ein Tool zur Verordnungsprüfung zur Verfügung gestellt haben, wird der nächste kostenpflichtige Tarif die digitale Abrechnung ermöglichen“, so Lauritz Angerstein.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://thevea.de/

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