Patienten dürfen wieder mehr Besuche empfangen
Dennoch bleiben wichtige Vorsichtsmaßnahmen bestehen
Das Katholische Klinikum Bochum (KKB) ändert in allen seinen Kliniken die Besuchsregelung für Patienten und erleichtert die Kontaktmöglichkeiten mit Familienmitgliedern und Freunden. Dennoch bleiben wichtige Vorsichtsmaßnahmen weiterhin bestehen. Die Regelung wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorbereitet und gilt ab Dienstag, 22. Juni. Sie sieht im Einzelnen vor: – Besuche sind ab dem sechsten Tag der stationären Behandlung möglich – Jeder Besucher muss weiterhin einen COVID-19-Fragebogen ausfüllen, die Körpertemperatur messen lassen und seinen COVID-19-Status belegen (genesen, vollständig geimpft, getestet)
– Pro Tag und pro Patient ist eine Besuchsperson zugelassen
– Gleichzeitig darf sich nur eine Besuchsperson in einem Krankenzimmer aufhalten
– Der Patient darf maximal zwei Besuchspersonen benennen
In besonderen Behandlungsfällen gelten gesonderte Regelungen. Dazu gehören Aufenthalte auf der Intensivstation, palliative und sterbende Patienten, vollstationär behandelte psychiatrische Patienten, stark demenziell erkrankte und schwerstkranke Patienten sowie Menschen mit Behinderungen. Besuche können in diesen Fällen in einem individuell zu bestimmenden Zeitrahmen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Ab Juli wird es möglich sein, sich digital mit einer Besucher- App anzumelden.
Für stationär behandelte Kinder und Jugendliche sowie in der Geburtshilfe gilt das Besuchsrecht bereits ab dem ersten Behandlungstag. Väter dürfen bei der Geburt ihres Kindes im St. Elisabeth-Hospital wie bisher dabei sein.
„Wir freuen uns über die gesunkenen Inzidenzen in ganz Deutschland. Auch bei uns sind die Corona-Fälle deutlich zurückgegangen, sodass wir unsere bewusst strikte Besuchsregelung nun modifizieren können“, betont KKB-Geschäftsführer Prof. Christoph Hanefeld. Er lässt aber keinen Zweifel daran, dass die Gefahr nicht endgültig gebannt ist: „Wir müssen weiterhin wachsam sein und Verantwortung zeigen.“ Die Regelung wird wöchentlich überprüft und bei Bedarf angepasst.