Bei der Heilsarmee haben Hinweisgeber besonderen Schutz
Zum 01.09.2022 nimmt die Heilsarmee ihr Hinweisgeberportal in Betrieb und nimmt damit in Deutschland eine Vorbildfunktion ein. Ab sofort können Hinweise zu Vorkommnissen, die im betrieblichen Kontext mit der Heilsarmee stehen, anonym gemeldet werden. Die anonyme Meldestelle wird von der DATATREE AG betrieben.
Die Grundlage des Hinweisgeberportals ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses hat das Ziel, Whistleblowern einen besonderen Schutz zu ermöglichen und kann von Einrichtungen und Unternehmungen intern wie auch extern betrieben werden. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ist das Hinweisgeberportal ab 2023 verpflichtend. Behörden und öffentliche Einrichtungen sind bereits jetzt zum Betrieb einer Meldestelle verpflichtet. „Als weltweit operierende christlich-soziale Organisation ist uns besonders an einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, Mitarbeitenden und Partnern gelegen. Deshalb ist das Hinweisgeberportal für uns nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern der konsequente Schritt eines umfänglichen Qualitätsmanagements“, erläutert Oberstleutnant Hartmut Leisinger Verwaltungsdirektor der Heilsarmee Deutschland, Litauen und Polen.
Alle eingehenden Meldungen können über verschiedene Wege abgegeben werden und werden anonym von speziell geschultem Personal von der DATATREE AG entgegengenommen und bearbeitet. Die DATATREE AG ist Spezialistin auf dem Gebiet der Informationssicherheit und des Datenschutzes, sodass sie genau die richtige Partnerin für sensible Vorgänge, wie den Betrieb des Hinweisgeberportals und die kompetente Abwicklung sensibler Themen ist.