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Wird es durch die Neuerung von vollstationären Behandlungen zu Tagesbehandlungen zu Entlastungen kommen?

Deutsches Krankenhausinstitut e.V. am 7. Oktober 2022

Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen ab Januar 2023 alle Krankenhäuser vollstationäre Behandlungen als Tagesbehandlungen erbringen dürfen. Die Tagesbehandlung soll wie eine DRG abgerechnet werden. Abgezogen werden sollen vom Relativgewicht der DRG die dann entfallenden Übernachtungskosten in Höhe von pauschal 0,04 pro entfallende Nacht. Die Tagesbehandlungen sollen auch mehrfach angesetzt werden können. Das Minis-terium verspricht sich von dieser Neuerung Entlastungen in unterschiedlichen Bereichen.

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Im September wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie die geplante bundesweite Masken- und Testnachweispflicht in Krankenhäusern befürworten. Diese wurde von der Bundesregierung als Vorbereitung auf die anstehende Corona-Welle beschlossen. Bei den Befragten gibt es hierzu kein einheitliches Meinungsbild. Während 53 % die Masken- und Testnachweispflicht sehr oder ziemlich befürworteten, antworteten 28 % der Befragten mit „wenig“ oder „gar nicht“.

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