Wir können Gesundheit

Zugangsvoraussetzungen für Hebammen-Studium verbessert

Die Zulassung nach Numerus clausus und hochschulseitige Bewerbungsfristen werden abgeschafft, die Bewerbung erfolgt künftig dezentral über die kooperierenden Kliniken

Hochschule für Gesundheit am 15. April 2024

Prof. Dr. Sven Dieterich Foto: HS Gesundheit / WolfgangHelmFotografie

Kein Numerus clausus (NC) und keine starren Bewerbungsfristen mehr, außerdem wird die Bewerbung künftig dezentral über die kooperierenden Kliniken erfolgen – die Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum ändert die Zulassungsvoraussetzung für das Studium der Hebammenwissenschaft. „Wir möchten so den Studierenden früher Planungssicherheit vor dem Studium geben und die gute Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner*innen in der Praxis weiter stärken“, erläutert Prof. Dr. Sven Dieterich, stellvertretender Präsident der Hochschule für Gesundheit. „Durch die Qualifizierung von Hebammen an der Hochschule für Gesundheit helfen wir dabei, dem Bedarf nach Fachkräften in diesem Bereich nachzukommen. Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten, die Versorgungslage zu verbessern und den vielen Interessent*innen eine attraktive Perspektive für ihre berufliche Zukunft bieten.“

 

Prof.in Dr.in Martina Schlüter-Cruse Foto: HS Gesundheit

Alle Interessierten können sich ab sofort bei den mit der Hochschule kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtungen um einen Studienplatz zum Wintersemester 2024 / 25 bewerben. „Auf diese Weise haben sie selbst mehr Einfluss darauf, wo sie im Rahmen der berufspraktischen Studienphasen eingesetzt werden“, erläutert Studiengangsleiterin Prof.in Dr.in Martina Schlüter-Cruse. „Gleichzeitig kommen wir damit dem Anliegen vieler Kooperationspartner*innen nach, die sich eine Mitwirkung bei der Auswahl der Studierenden wünschen und damit die Basis für eine mögliche langfristige Bindung der Studierenden an ihre Einrichtung schaffen möchten.“

Trotz des neuen Zulassungsverfahrens müssen die Studieninteressierten über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Auch wenn der Ausbildungsvertrag bereits frühzeitig im Jahr geschlossen wird, wird dieser erst mit der Einschreibung an der Hochschule wirksam. Diese erfolgt meist im Zeitraum Juni bis September des jeweiligen Jahres. Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Kooperationspartner*innen der Hochschule sind möglich, die Bewerbungsfristen finden Interessierte auf der Webseite der jeweiligen Einrichtung.

Ausführliche Informationen für potentielle Bewerber*innen und Kooperationspartner finden sich hier.

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