Tag der Selbstverwaltung am 18. Mai
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) würdigt die Arbeit der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung.
Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die Interessen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ein. Daran erinnert die KBS anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist bundesweit einer der großen Sozialversicherungsträger. Zu ihrem Verbund gehören beispielsweise die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT, die Rentenversicherung und die Minijob-Zentrale. Unter anderem ist die KBS für rund 1,35 Millionen Versicherte in der KNAPPSCHAFT, rund 2,5 Millionen Versicherte in der Rentenversicherung, rund 1,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner und rund 2,1 Millionen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Arbeitgeberversicherung zuständig. Zudem sind bei der Minijob-Zentrale 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber über ihre 2,1 Millionen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angemeldet. Die KBS verfügt aktuell über einen Haushalt in Höhe von rund 61 Milliarden Euro.
Die Vertreterversammlung der KBS, auch das Parlament des Sozialversicherungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Der Vorstand der KBS trifft alle wesentlichen Grundsatzentscheidungen außerhalb der laufenden Verwaltungsgeschäfte. Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung großen Einfluss.
Zudem erbringt die Selbstverwaltung Leistungen, von denen Beitragszahlende sowie Rentnerinnen und Rentner direkt profitieren: Mehr als 700 ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versicherungsberater sind bundesweit für die KBS „in der Nachbarschaft“ tätig. Sie helfen bei allen Fragen rund um die Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen außerdem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Zur Stärkung des Regionalbezuges sind darüber hinaus Versicherte sowie Arbeitgebende ehrenamtlich in sieben Regionalausschüssen bundesweit tätig.
Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentnerinnen und Rentner bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Interessen im jeweiligen Parlament des Sozialversicherungsträgers vertritt. „Die gewählten, ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung stehen direkt für die Belange und Interessen der Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner und der Arbeitgebenden ein. Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist ein Ausdruck von gelebter Demokratie“, sagt Maike Matthiessen, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KBS.