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Größere Öffnung für Hochschulen gewünscht

Hochschule für Gesundheit am 22. Juni 2018

Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der hsg Bochum, sieht jetzt die Chance, die bekannten Mängel in der akademischen Ausbildung zu beheben. Foto: hsg

Im Landtag NRW hat am 20. Juni 2018 die Anhörung von Sachverständigen zum ‚Gesetz zur Änderung des Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetzes (GBWEG)‘ im Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales stattgefunden. hsg-Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs war der Einladung gefolgt, um den Abgeordneten die Stellungnahme der Hochschule hierzu zu erörtern und auf Fragen zu antworten.

Hintergrund der bevorstehenden Anpassung des GBWEG und der so genannten ‚Modellstudiengangsverordnung‘ in NRW ist die Verlängerung der Modellklauseln bis zum Jahr 2021 durch den Bund. Diese Modellklauseln in den Berufsgesetzen der therapeutischen Gesundheitsfachberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) sowie der Hebammen, die im Jahr 2009 eingeführt wurden, erlauben außer an Berufsfachschulen auch an Hochschulen die berufliche Ausbildung dieser Berufe durchzuführen.

Die Regelungen in der Modellstudiengangsverordnung (‚Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Berufe in der Alten- und Krankenpflege, in der Hebammenkunde, der Logopädie, der Ergotherapie und der Physiotherapie‘) gelten ohne Novellierung nur noch bis Ende September 2018. Jetzt berät der Landtag darüber.

„Sehr gerne habe ich im Gesundheitsausschuss die Sicht der hsg Bochum dargelegt. Schließlich sind wir mit fünf Studiengängen der Gesundheitsfachberufe im Jahr 2010 an den Start gegangen und diese verharren bis heute im Modellstatus. Natürlich drängt es zeitlich, diese Novellierungen umzusetzen. Wir hätten uns aber gewünscht, dass wir in den Modellstudiengängen künftig die Qualitätsanforderungen an ein Hochschulstudium besser realisieren zu können. Auf der Grundlage der bisherigen Rahmenbedingungen konnten wir bereits unsere Studienkonzepte kompetenzorientiert und modularisiert ausgestalten. Dies ist aus unserer Sicht also keine Innovation mehr. Insofern eröffnet die geplante Novellierung keine zusätzlichen Gestaltungsspielräume, sondern manifestiert den Status Quo“, erläuterte die hsg-Präsidentin.

Friedrichs betonte, dass eine größere Öffnung in Richtung Hochschule wünschenswert gewesen wäre. „Wir bieten hier an der hsg Bochum unseren Studierenden Lehr- und Lernkonzepte an, in der annähernd unter Realbedingungen Praxis simuliert werden kann. Hierfür greifen wir auf eine außerordentliche räumliche und apparative Ausstattung zurück, wie zum Beispiel in unseren Skills-Labs. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass auch in den zukünftigen Modellstudiengängen die praktische Ausbildung nur angerechnet wird, wenn sie in kooperierenden Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung stattfindet“, so Friedrichs, die sich aufgrund der ‚Weiter-so‘-Haltung enttäuscht zeigte.

„Wir haben jetzt die Chance, die bekannten Mängel in der akademischen Ausbildung zu beheben. Doch es bleibt vermutlich beim Halten des gegenwärtigen Zustands“, sagte Friedrichs.

Die ausführliche Stellungnahme der hsg Bochum zur Novellierung der Modellstudiengangsverordnung und des GBWEG ist online hier zu finden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST17/631

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