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Alle Hebammen werden zukünftig wissenschaftlich qualifiziert

hsg Bochum und DGHWi begrüßen Gesetzesreform des Bundesministeriums

Hochschule für Gesundheit am 28. März 2019

Ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2013/55/EU ist erreicht: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 20. März 2019 den Referentenentwurf des neuen Hebammengesetzes an die Verbände, Institutionen, Bundesressorts und Länder zur Stellungnahme versendet. Im Entwurf ist umgesetzt, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Oktober des vergangenen Jahres ankündigte: Hebammen werden zukünftig akademisch ausgebildet. Dies soll im Rahmen eines dualen Studiums geschehen, das neben der Vermittlung wissenschaftlich fundierter, theoretischer Inhalte auch mindestens 2.100 Stunden praktische Studienphasen in der klinischen und außerklinischen Hebammenversorgung vorsieht.

Der Studienbereich Hebammenwissenschaft der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) begrüßen diese Reform ausdrücklich. Seit Jahren treten die hsg Bochum und die DGHWi für eine wissenschaftlich basierte Qualifizierung der Hebammen ein. Die Gesamtverantwortung für die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen den Hochschulen zu übertragen, hält die DGHWi daher für den richtigen Schritt. Dem schließen sich auch die Professorinnen im Studienbereich Hebammenwissenschaft der hsg Bochum an, an der seit dem Wintersemerster 2010/2011 der Bachelor-Studiengang Hebammenkunde angeboten wird.
„Neben dem grundständigen Bachelor-Studiengang Hebammenkunde werden wir künftig einen nachqualifizierenden Studiengang etablieren, um den berufstätigen Hebammen, die sich akademisch qualifizieren möchten, ein Angebot unterbreiten zu können“, erklärte Prof. Dr. Nicola Bauer, Leiterin des Studienbereichs Hebammenwissenschaft der hsg Bochum.

Dr. Annette Bernloehr, ebenfalls Professorin für Hebammenwissenschaft an der hsg Bochum, wies darauf hin, dass der Gesetzesentwurf viele begrüßenswerte Vorhaben enthalte. „Wir werden jetzt gemeinsam mit den Vertreterinnen der DGHWi bis Mitte April 2019 eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf erarbeiten“, fügte Bernloehr hinzu.

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