Anschluss an die Zukunft
Equipment für die Telematikinfrastruktur
Die Anbieter der Ausrüstung für die Telematikinfrastruktur (TI) melden zwar steigende Bestellzahlen, doch Schätzungen zufolge hat immer noch ein Drittel der niedergelassenen Ärzte bislang keine TI-Komponenten im Betrieb. Das überrascht, denn immerhin drohen ab dem 1. Juli 2019 Strafzahlungen von einem Prozent des Ärztehonorars.
Dabei hat die TI das Potenzial, den Alltag von Ärzten und die Kommunikation mit Patienten zu erleichtern: Sie wird die Abläufe in den Praxen beschleunigen, den Datenaustausch der Akteure über ein sehr sicheres, VPN-geschütztes Internet harmonisieren und die Praxis für kommende digitale Fachanwendungen vorbereiten, wie z. B. die elektronische Patientenakte, das E-Rezept oder das Notfalldatenmanagement.
„Der Aufwand lohnt sich“, sagt Peter Schlögell, Bereichsleiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und Geschäftsführer der apoBank-Tochter medisign GmbH, dem Hersteller der elektronischen Heilberufsausweise. „Denn TI bedeutet eine sichere Verbindung für den Austausch sensibler Daten – gerade im Bereich des Gesundheitswesens eine elementare Rahmenbedingung. Vor allem aber verschafft TI den Praxisinhabern durch den schnelleren Austausch und Zugriff auf die Behandlungsdaten künftig mehr Zeit für den Patienten. Auch denjenigen, die planen, ihre Praxis bald abzugeben, empfehlen wir, diese noch an die TI anzuschließen. Für einen potentiellen Interessenten wird die TI-Fähigkeit sicher ein wichtiger Bestandteil bei der Bewertung der Praxis sein.“
Zur Deckung der Kosten, die für die Anschaffung des Equipments und den Betrieb anfallen, wurden in den einzelnen Sektoren – also Ärzte, Zahnärzte und Apotheker – Förderungen mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die Installation erfolgt über die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme und dauert in der Regel maximal einen halben Arbeitstag. Wie die einzelnen Komponenten miteinander korrespondieren und welche Funktionen sie haben, erläutert die apoBank im Einzelnen anhand der benötigten Kartentypen und Geräte:
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Diese Karte bringen die Patienten mit in die Praxis. Die neueste Version der Versichertenkarte wurde bereits von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten ausgegeben. Haben Patienten also die richtige Karte dabei, ist das Einlesen technisch gesichert. Die eGK ist auch der Schlüssel zu allen patientenbezogenen TI-Anwendungen. Sie dient künftig als eine Art Medium, zum Beispiel für das Auslesen von Daten oder Gesundheitsinformationen, die Ärzte im Notfall dringend benötigen – also Angaben, die lebensrettend sein können. Und ist die TI erst einmal ausgerollt, sind zahlreiche weitere nützliche Fachanwendungen geplant. In Planung sind das sogenannte E-Rezept, der digitale Medikationsplan oder der elektronische Arztbrief. All das bringt eine spürbare Beschleunigung für Ärzte und Patienten. Gesichert über eine PIN soll der Versicherte selbst entscheiden können, welche Informationen er mit wem teilen möchte.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)
Um beispielsweise den Notfalldatensatz signieren oder elektronische Arztbriefe versenden zu können, benötigen alle Angehörigen der Heilberufe künftig den eHBA. Er ist auch im engeren Sinne tatsächlich als Ausweisdokument zu verstehen. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und bald auch Apotheker weisen sich damit als Heilberufler aus und können rechtsgültig eine digitale Unterschrift leisten. Herausgegeben wird der eHBA von den Landes(zahn-)ärztekammern, Landespsychotherapeutenkammern sowie Apothekerkammern, produziert wird er derzeit von der apoBank-Tochtergesellschaft medisign. Pflicht für den Zugang zur TI ist er zwar noch nicht, doch die qualifizierte elektronische Unterschrift vereinfacht schon heute die Erstellung von elektronischen Arztbriefen, Laborüberweisungen oder die Anforderung eines Telekonsils. Es ist zu erwarten, dass spätestens ab 2020/21 die Zahl der medizinischen Fachanwendungen über die TI stark ansteigt.
Der Praxisausweis (Security Module Card, kurz SMC-B)
Dieser Ausweis ist Voraussetzung für den Anschluss einer Praxis an die TI. Er enthält die Betriebsstättennummer (BSNR) und ist die mitentscheidende Komponente, um die Praxis oder Klinik als eine Betriebsstätte gegenüber den TI-Diensten zu authentisieren. Danach erst können elektronische Anwendungen wie beispielsweise das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt werden. Herausgeber sind die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen. Bestellt werden kann der Ausweis bei den von der gematik zugelassenen Anbietern, so genannten Trust Service Providern (TSP), zu denen auch medisign gehört. Inhaber der SMC-B erhalten zur Freischaltung eine individuelle PIN, die sie in ihrem Kartenterminal eingeben müssen.
Übrigens: Den medisign-Praxisausweis erhalten apoBank-Kunden bei Bestellung über die Homepage drei Monate kostenfrei.
Das Kartenterminal
Kartenterminals gibt es als mobile oder als festinstallierbare Geräte. Sie werden als Lesegerät für den Praxisausweis, Versichertenkarten und den elektronischen Heilberufsausweis genutzt. Für die Anmeldung an der TI müssen die Geräte seitens der gematik zugelassen sein; die bisher für die eGK genutzten Geräte können gegebenenfalls nicht weiter verwendet werden. Im Rahmen des TI-Anschluss werden diese Geräte von den Installateuren üblicherweise ausgetauscht.
Der Konnektor und die VPN-Verbindung
Damit die TI tatsächlich digital funktioniert, muss eine besondere Internetverbindung hergestellt werden. Vom Prinzip her lässt sich der Konnektor mit einem Router vergleichen. Allerdings mit dem Unterschied, dass er eine besonders abgeschirmte Verbindung herstellt, das sogenannte Virtual Private Network (VPN), und die Gesundheitsdaten in spezieller Weise kryptografisch verschlüsselt. Die gematik hat die entsprechenden Anbieter aufwändig zertifiziert, teilweise bieten diese die VPN-Zugangssoftware und den VPN-Konnektor zusammen an. Die drei Anbieter sind CompuGroup, Arvato Systems (bzw. das Konsortium „Mein Zugangsdienst“) und T-Systems.
Was noch wichtig ist
Um die TI zu einem sehr sicheren Netz zu machen, hat die verantwortliche Gesellschaft gematik sehr strenge Zertifizierungskriterien für Hard- und Software erlassen. Diese ist unter anderem ursächlich für die zeitlichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Komponenten durch die Industrie. Die Auflagen sollen aber sicherstellen, dass kein Arzt um seine Daten bangen muss. Kurzum: eine VPN-Leitung ist sehr viel sicherer als lokale Sicherungssysteme. Installationsanweisungen für Praxisdienstleister und Schulungen für das Ärztepersonal flankieren den „TI-Rollout“.