Strafrechtliche Ermittlungen gegen international renommierten Transplantationsmediziner
Das Verfahren gegen den Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Essen wurde durch die Staatsanwaltschaft Essen mit Zustimmung des Landgerichts Essen vom 23.04.2019 gegen die Zahlung einer Auflage endgültig eingestellt. Auch die Verfahren gegen zwei weitere Transplantationsärzte wurden beendet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst auf der Grundlage eines ersten Sachverständigengutachtens wegen des Verdachts der Durchführung nicht-indizierter Lebertransplantationen.
Infolge des angenommenen dringenden Tatverdachts kam der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie im September 2018 kurzzeitig in Untersuchungshaft und wurde zunächst von seinen dienstlichen Pflichten freigestellt. Zwei Wochen später wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und im Januar 2019 dann aufgehoben. Anfang Februar 2019 war der Mediziner unter Einbezug der Staatsanwalt-schaft Essen, zweier Landesministerien und der Bezirksregierung Düsseldorf wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Hintergrund dieser positiven Entwicklung des Verfahrens war das Ergebnis, eines von der Staatsanwaltschaft Essen beauftragten, zweiten Gutachtens eines international renommierter Transplantationsexperten. Dieser bestätigte in sämtlichen 91 geprüften Fällen die Transplantation als medizinisch vertretbare indizierte Behandlungsmethode. Aufgrund dieser umfassenden Sachverständigenbewertung, konnten die zunächst von der Staatsanwaltschaft angenommenen schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfe entkräftet werden.
Drei weitere, vom Universitätsklinikum Essen beauftragte international anerkannte Medizingutachter kamen zum selben entlastenden Ergebnis.
„Die Entscheidung der Staatsanwalt, das Verfahren gegen unseren renommierten Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie einzustellen, begrüßen wir sehr. In jedem einzelnen von der Staatsanwaltschaft angeführten Fall konnte die Entscheidung unseres Klinikdirektors für eine Transplantation von mehreren renommierten Gutachtern bestätigt werden“, unterstrich der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Essen, Prof. Jochen A. Werner. „Unter dem Strich sind damit sämtliche schwerwiegenden Vorwürfe des Erstgutachters entkräftet worden. Uns alle vom Essener Universitätsklinikum haben die über Monate andauernden strafrechtlichen Ermittlungen tief erschüttert. Ich bin sehr froh, Herrn Prof. Paul mit seiner herausragenden Kompetenz wieder an seinem Arbeitsplatz zu wissen.“ Die vereinzelt festgestellten Verstöße gegen Dokumentations- und Mitteilungspflichten in den Jahren 2012 bis 2015 wurden von der Klinikleitung umgehend im Rahmen einer bereits begonnenen umfassenden strukturellen Reorganisation aufgearbeitet.
„Die Transplantationsmedizin am Universitätsklinikum Essen ist ein Leuchtturm der medizinischen Spitzenversorgung in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland. Sie zählt weltweit zu den herausragenden Zentren und ist eines der wenigen universitären Einrichtungen, in der höchste klinische Erfahrung, Kompetenz und überragende wissenschaftliche Expertise zusammenkommen. Einer von zahlreichen Belegen hierfür war die im Mai 2018 von der Gruppe um Herrn Prof. Paul veröffentlichte Publikation in der weltbekannten Zeitschrift Nature. Dabei ging es um die maschinelle Unterstützung bei der Aufbereitung von grenzwertig geeigneten Spenderorganen. Diese werden dadurch in einen solch guten Zustand versetzt, dass sie nicht verworfen werden müssen, sondern den schwerstkranken Pateinten transplantiert werden können. Diese Expertise ist in Deutschland nur in Essen vorhanden“, so Prof. Werner weiter.