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Besuchsverbot – Patienten und Mitarbeiter vor Ansteckung mit Covid-19 schützen

Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH am 18. März 2020

In den Kliniken der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH gilt ab sofort ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich. „Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, denn wir wissen um die Sorge der Angehörigen. Aber wir müssen unsere Patienten und unsere Mitarbeiter vor einer Infektion von außen schützen. Eine Vielzahl unserer Patienten ist älter und gehört somit zu einer Risikogruppe. Durch eine Operation oder Therapie sind sie zusätzlich geschwächt. Eine Virusinfektion würde ihre Situation dramatisch verschlechtern“, erklärt Klinikgeschäftsführer Werner Neugebauer und rät: „Aktuell ist ein Telefonat die beste Alternative, um in Kontakt zu bleiben.“

Ambulanztermine und Operationen

„Die Notfallversorgung ist nach wie vor gesichert“, betont Neugebauer. „Auch für unverzichtbare Behandlungen in den Ambulanzen kommen Patienten weiterhin in die Klinik. Dies gilt vor allem für Therapien bei schweren und akuten Erkrankungen.“ Die Kliniken setzen sich aktuell mit ihren ambulanten Patienten in Verbindung, um zu klären, welche Termine verschoben werden können. Dies gelte auch für planbare medizinische Leistungen wie eine Operation – „das alles sind Einzelfallentscheidungen, die wir mit Augenmaß treffen.“

Einschnitte zum Schutz sensibler Schutzräume

„Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Aggressivität des Virus wächst, auch durch die massiven Einschnitte im öffentlichen Leben. Die Prävention besteht darin, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, sagt Werner Neugebauer. „Ein Krankenhaus ist aktuell ein sensibler Schutzraum für Patienten, aber auch für die Klinikmitarbeiter.“

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