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Generelles Besuchsverbot im St. Vincenz-Krankenhaus Datteln, St.-Laurentius-Stift Waltrop, Ludgerushaus Datteln und Altenheim St. Peter Waltrop

Vestische Caritas-Kliniken GmbH am 18. März 2020

Zum Schutze unserer Patienten, Bewohner und Mitarbeiter haben wir für unsere o.g. Einrichtungen ab sofort – bis auf Weiteres – ein generelles Besuchsverbot beschlossen. Nicht-notwendige Begleitung von Patienten sowie das Betreten von Betriebsfremden ohne Funktion in unseren Einrichtungen ist ebenfalls untersagt. Hintergrund ist die weiter steigende Anzahl von Neuinfektionen mit dem Corona- Virus im Kreis Recklinghausen.

Damit kommen wir den Forderungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW nach, weitreichende notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patienten zu treffen. Hintergrund ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte Corona-Infektionen in die kritische Infrastruktur der Einrichtungen des Gesundheitswesens durch Besucher eingetragen werden.

Ausnahmen gelten nur für Patienten in besonderen Situationen wie z.B. im Perinatalzentrum (Geburtsbegleitung und Kinderintensivstation) oder in lebensbedrohlichen Situationen. Es wird darum gebeten diese Einzelfälle mit der jeweiligen Stationsleitung/ dem Kreißsaal abzustimmen.

Wenn Patienten mit Dingen des persönlichen Bedarfs, wie z.B. Wäsche oder ähnlichem versorgt werden sollen, können diese Dinge an der Pforte/ Haupteingang abgegeben werden. Wir wissen, wie belastend es für unsere Patienten/ Bewohner sowie für ihre Angehörigen ist, in dieser Zeit auf persönliche Kontakte zu verzichten. Durch unsere Maßnahmen tragen wir jedoch dafür Sorge, dass dauerhaft der größtmögliche Schutz von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitern erreicht wird. ^

Diese Regelung gilt ab sofort! Wir appellieren an die Öffentlichkeit uns dabei zu unterstützen!

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