Besuchsregelungen: Neues und Bewährtes
Vor einigen Tagen haben Bundesregierung und Länder neue Lockerungen bezüglich der Corona-Maßnahmen bekanntgegeben. Diese haben auch Auswirkungen auf die Besuchszeiten in einigen Einrichtungen der St. Elisabeth Gruppe: So sind Besuche in den Senioreneinrichtungen in Herne, dem St. Elisabeth Stift und den Widumer Höfen, unter Auflagen wieder möglich. Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern sind Besuche in den Krankenhäusern – dem St. Anna Hospital Herne, dem Marien Hospital Herne, dem Marien Hospital Witten, dem Rheumazentrum Ruhrgebiet und dem St. Marien Hospital Eickel – jedoch weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich.
„Um unsere Patienten und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, haben wir beschlossen, dass Besuche in unseren Krankenhäusern auch weiterhin nicht gestattet sind“, berichtet Theo Freitag, Geschäftsführer der St. Elisabeth Gruppe. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 02. Juni. Ausnahmen hiervon betreffen die Palliativstation des Marien Hospital Herne, die Kinderstationen der Kinder- und Jugendklinik und der Klinik für Kinderchirurgie des Marien Hospital Witten sowie die Geburtshilfen des St. Anna Hospital, des Marien Hospital Herne und des Marien Hospital Witten. Darüber hinaus können in weiteren medizinisch begründeten Einzelfällen Sonderlösungen gefunden werden.
Konzept für Besuche in den Senioreneinrichtungen
„Die Bewohner leben dauerhaft in unseren Senioreneinrichtungen. Daher ist es uns wichtig, ihnen schnellstmöglich wieder zu ermöglichen, Besuch zu empfangen“, erklärt Freitag. Aus diesem Grund darf jeder Bewohner ab sofort nach vorheriger Terminvereinbarung einen Besuch pro Tag von maximal zwei Personen bekommen. „Da es sich bei den Bewohnern jedoch um eine Hochrisikogruppe handelt, müssen sie gleichzeitig bestmöglich geschützt werden. Dies ermöglichen entsprechende Maßnahmen, die wir in den Einrichtungen getroffen haben“, so Freitag weiter.
Zu diesen Maßnahmen zählt neben der Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, unter anderem die Einrichtung von speziellen Besucherbereichen. So besteht in beiden Einrichtungen die Möglichkeit eines Treffens über ein sogenanntes Besucherfenster: Dabei sitzt der Bewohner im Inneren des Gebäudes und kann sich über ein geöffnetes Fenster mit ausreichendem Sicherheitsabstand mit seinem Besuch draußen unterhalten. Ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache ermöglichen die Einrichtungen auch „Besuche“ per Videotelefonie.
Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen in allen Einrichtungen der St. Elisabeth Gruppe gibt es unter www.elisabethgruppe.de/coronaviruswww.elisabethgruppe.de/coronavirus.