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Selektivverträge für Innovationsfondsprojekte per Gesetz?

17. November 2020

Das Ende der Förderperiode ist häufig ein kritischer Zeitpunkt für Innovationsfondsprojekte. Werden sie nicht in die Regelversorgung übernommen, droht eben noch funktionierenden Versorgungsstrukturen die Bedeutungslosigkeit.

Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) will die Bundesregierung unter anderem ermöglichen, dass Innovationsfondsprojekte nach Ende des Förderzeitraums als Selektivverträge nach Paragraf 140a fortgesetzt werden können. Doch kann so gelingen, dass erfolgreiche Innovationsfondsprojekte nahtlos in die Versorgung übergehen? Und wenn nicht: Was muss getan werden, damit möglichst viele Versicherte von den Lösungen profitieren?

Die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH hat bei Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Versorgung und Selbstverwaltung über das Versorgungsverbesserungsgesetz und deren Bedeutung für Innovationsfondsprojekte gesprochen. Der Tenor: Selektivverträge können ein wichtiges Instrument darstellen, viel wichtiger sei aber, erfolgreiche Projekte, zeitnah und kriteriengeleitet in die Regelversorgung zu bringen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragestellungen und Statements.

Hier geht es zu den einzelnen Statements.

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