Neue DKI-Studie zu telekonsiliarärztlichen Leistungen zwischen Krankenhäusern
Im vertragsärztlichen Bereich wurden im Zuge von COVID-19 die Möglichkeiten von Telekonsilen zwischen Ärzt*innen ausgebaut und ihre Vergütung über den EBM gesichert. Im Krankenhausbereich fehlt sowohl für die stationäre als auch die ambulante Leistungserbringung eine entsprechende Vergütungsmöglichkeit.
Das ist das Ergebnis der DKI-Studie zur „Vergütung von zwischen Krankenhäusern erbrachten telekonsiliarärztlichen Leistungen“. §§ 2 Absatz 4 KHEntgG und BPflV wird der Deutschen Krankenhausgesellschaft ein entsprechender Prüfauftrag erteilt, der vom DKI ausgeführt wurde.
Die schon heute vielfach durchgeführten Telekonsile zwischen Ärzt*innen in Krankenhäusern werden derzeit weder im Fallpauschalensystem, noch im pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik vergütet. Der Prüfbericht zeigt unterschiedliche Möglichkeiten auf, die Vergütung von telekonsiliarärztlichen Leistungen in die stationäre und ambulante Abrechnung von Krankenhäusern zu etablieren.
Nähere Informationen sowie den kompletten Bericht finden Sie ➜ hier.