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Pflegestudium wird zukünftig vergütet durch Reform der Bundesregierung

Studierende profitieren vom neuen Pflegestudiumstärkungsgesetz

Hochschule für Gesundheit am 23. Oktober 2023

Der Bundestag hat am 19. Oktober 2023 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung angenommen. Pflege-Studierende werden dadurch künftig eine „der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung“ erhalten. „Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, begründet die Bundesregierung die neue Regelung und verweist auf die geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen. Zudem sollen die Themen Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.

Prof. Dr. Sven Dieterich, Stellvertretender Präsident der Hochschule für Gesundheit > Foto: HS Gesundheit / WolfgangHelmFotografie
Prof. Dr. Sven Dieterich, Stellvertretender Präsident der Hochschule für Gesundheit > Foto: HS Gesundheit / WolfgangHelmFotografie

„Wir hoffen, dass durch das neue Gesetz die Attraktivität des Pflegestudiums weiter erhöht wird“, sagt Prof. Dr. Sven Dieterich, Stellvertretender Präsident der Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum. „Auch aufgrund der demografischen Entwicklung brauchen wir als Gesellschaft mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis tragen. Dafür ist es wichtig, dass die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen weiterhin von der Hochschule getragen wird.“

Zukünftig soll das Pflegestudium laut den Plänen der Bundesregierung bundesweit als duales Studium ausgestaltet werden. Konkret bedeutet das, dass Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit dem Träger des praktischen Teils der Qualifizierung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds. „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden“, schreibt die Bundesregierung. „Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Studierende in der Pflege erhalten die neue Vergütung zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums. Mit Übergangsvorschriften soll zudem sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.

An der HS Gesundheit ist es seit 2010 möglich, Pflege zu studieren. „Wir erwarten, dass die verbesserten Rahmenbedingungen und die Möglichkeit zur Ausübung der Heilkunde für viele Studieninteressierte eine deutliche Attraktivitätssteigerung bedeuten und das Angebot des dualen Pflegestudiums dem Akademisierungsprozess der Pflege einen Schub gibt“, sagt Prof. Dr. André Posenau, Dekan des Departments für Pflegewissenschaft an der HS Gesundheit.

Bewerbungen für das Pflegestudium in Bochum sind zum Wintersemester 2024/25 möglich.

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