Hybrid-DRGs: Ambulanzakten in den Blick nehmen
Expertinnen Interview mit Annett Müller
Seit dem 1. Januar 2024 bieten Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups) eine neue Vergütungsform für medizinische Leistungen in Deutschland. Diese speziellen Fallpauschalen ermöglichen eine einheitliche Abrechnung für sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen gleicher Komplexität.
Was sind Hybrid-DRGs?
Hybrid-DRGs sind eine Weiterentwicklung des DRG-Systems zur Abrechnung von ambulant durchzuführenden operativen Leistungen. Sie bieten Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen ein Vergütungssystem, das eine einheitliche Abrechnung unabhängig von der Versorgungsart ermöglicht – sei sie ambulant oder stationär. Alle Leistungen von der Operationsvorbereitung bis zur postoperativen Überwachung werden mit der Hybrid-DRG abgedeckt. Die Fallpauschale wird unabhängig von der Anzahl der beteiligten Ärztinnen und Ärzte gezahlt.
Ambulante Fälle werden jedoch nicht grundsätzlich auf Hybrid-DRGs umgestellt. Dies betrifft ausschließlich ambulante Operationen, die bisher im Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) gelistet waren und nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) für GKV-Patient*innen und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatpatient*innen abgerechnet wurden (siehe Glossar). Diagnostische Eingriffe, bspw. endoskopische Untersuchungen wie Magen- oder Darmspiegelungen –, sind weiterhin Bestandteil des AOP-Katalogs und unterliegen damit den Abrechnungsbestimmungen nach EBM und GOÄ.
Zusammenfassend sind im Krankenhaus u. a. folgende Abrechnungsszenarien möglich:
Welche Hybrid-DRGs gibt es bereits?
Es existiert noch keine vollständige Liste für ambulante Operationen und Eingriffe. Ein Startkatalog wurde zunächst definiert, der etwa Hernieneingriffe, Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien und Arthrodesen der Zehengelenke umfasst.
Aber: Zum 1. Januar 2025 werden etwa 100 weitere Hybrid-DRGs eingeführt, auf die sich der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt haben.