Gesundheitsmetropole Ruhr Themen

Finanzierungslücken belasten die Kranken- und Pflegekassen

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See am 20. November 2024

Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) umfasst im Jahr 2025 ein Volumen von insgesamt 64,211 Milliarden Euro. In ihrer Sitzung am 20. November 2024 in Bochum hat die Vertreterversammlung der KBS den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ des Sozialversicherungsträgers, das bei der KBS aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht.

Im Haushaltsplan 2025 entfallen 11,971 Milliarden Euro auf die Kranken- und Pflegeversicherung und 33,112 Milliarden Euro auf die Alterssicherungssysteme des Trägers. Weitere 18,103 Milliarden Euro sind für andere Aufgabenstellungen des Verbundes KBS vorgesehen.

Einen Schwerpunkt der Tagesordnung stellte die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung dar.
Der Kostendruck in der GKV ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Gegenüber der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises haben sich deutlich höhere Kostensteigerungen im Jahr 2024 ergeben. Neben dem Anstieg der Leistungsausgaben im Jahr 2024 muss auch die durch den diesjährigen Schätzerkreis prognostizierte Finanzierungslücke für das Jahr 2025 über den Zusatzbeitragssatz und somit durch die Beitragszahlenden geschlossen werden. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Abschmelzung der Finanzreserven in den Jahren 2021 und 2023. Ohne Finanzreserven können die Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze nicht stabilisieren. Hierdurch kam es schon in diesem Jahr vermehrt zu unterjährigen Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes innerhalb der GKV.

Die KNAPPSCHAFT, die Kranken- und Pflegeversicherung der KBS, verzeichnete eine Abschmelzung ihrer Finanzreserve in Höhe von insgesamt rund 306 Millionen Euro. Dieses Geld steht nun nicht mehr zur Verfügung, um dem Anstieg der Ausgaben entgegenzuwirken.

Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter, beklagte das Fehlen der angekündigten finanziellen Reformen zur Entlastung der GKV wie zum Beispiel das Ausbleiben der kostendeckenden Beiträge des Bundes für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden. Prill: „Die Lasten der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben müssen gerecht verteilt und nicht ausschließlich den Beitragszahlenden der GKV aufgebürdet werden. Dies gilt auch dann, wenn, wie derzeit, die Haushaltslage im Bund noch nicht entschieden ist.“
Ein ähnliches Bild wie in der GKV zeigt sich auch in der sozialen Pflegeversicherung. Diese ist unter anderem durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Der Bund hat die pandemiebedingten Mehrausgaben bislang nur teilweise ausgeglichen. „Die Finanzzusagen des Bundes zur Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und zur vollständigen Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben müssen eingehalten werden. So können die Beitragszahlenden entlastet werden. Dieser Appell richtet sich auch an die künftige Bundesregierung“, betonte Robert Prill.

In ihrem Bericht gegenüber der Vertreterversammlung stellte die Geschäftsführung der KBS außerdem eine neue Kampagne zur Bewerbung des medizinischen Kompetenznetzes der KNAPPSCHAFT vor. Die KNAPPSCHAFT informiert ihre Versicherten in den kommenden Wochen über diese Kampagne und wird die Vorteile des medizinischen Kompetenznetzes mit der herausragenden Zusammenarbeit aller teilnehmenden Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, der Krankenhäuser und Kliniken sowie der Rehabilitationseinrichtungen der KBS zum Wohle der Versicherten der KNAPPSCHAFT herausstellen.

Weiterhin informierte die KBS-Geschäftsführung in ihrem Bericht über die Minijob-Zentrale in der Vertreterversammlung darüber, dass die Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat steigt. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Minijobberinnen und Minijobber profitieren von dieser Erhöhung. Inwiefern die neuen Regelungen Anpassungen in den Arbeitsverträgen bedeuten, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu prüfen.

© 2024 MedEcon Ruhr - Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr

Wir können Gesundheit Wir können Gesundheit