60 Jahre Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei
Festakt würdigt deutsch-türkische Zusammenarbeit in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Bochum.
Am 1. November 1965 trat das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit in Kraft. Mit einem Festakt sowie einer Fotoausstellung im Lichthof der Hauptverwaltung würdigte die KBS das 60-jährige Bestehen des Sozialversicherungsabkommens. Dabei wurde auch eine Vereinbarung zum Sterbedatenabgleich zwischen dem türkischen Träger sowie den beteiligten deutschen Rentenversicherungsträgern unterzeichnet.

Quelle: Fotoquelle: KBS/Sibylle Fendt
Das Sozialversicherungsabkommen (SVA), das die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Alterssicherung für Landwirte, der Unfallversicherung sowie dem Kindergeld für Arbeitnehmer regelt, war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte türkischer Gastarbeiter und ihrer Familien.
Aufgrund der Geschichte der KBS mit ihrer Sonderzuständigkeit Bergbau – türkische Gastarbeiter hat das Abkommen mit der Türkei bis heute einen besonderen Stellenwert für den Sozialversicherungsträger.
„Die Sozialversicherungsabkommen sind ein fester Anker in den internationalen Beziehungen. Sie sind Wegmarken der Solidarität unter den Ländern“, betonte Andreas Gülker, Mitglied der Geschäftsführung der KBS und ergänzte: „Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist das älteste unter allen diesen Abkommen.“
Auch der türkische Generalkonsul in Essen, Taylan Özgür Aydin, lobte in seiner Festansprache die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern in Deutschland: „Türkiye und Deutschland sind zwei befreundete und verbündete Länder mit tief verwurzelten und außergewöhnlichen Beziehungen. Diese Beziehungen haben sich über viele Jahre hinweg auf vielschichtiger und umfangreicher Ebene entwickelt und sind durch starke Bindungen gekennzeichnet.“
Mit der nun beschlossenen Vereinbarung zum Sterbedatenabgleich erfährt das SVA zudem eine zeitgemäße Weiterentwicklung. Die Vereinbarung zum elektronischen Sterbedatenabgleich zwischen dem türkischen Träger (SGK – Sosyal Güvenlik Kurumu), den drei Verbindungsstellen der deutschen Rentenversicherung (DRV KBS, DRV Bund, DRV Nordbayern), der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) sowie der Deutsche Post AG – Renten Service wurde im Rahmen des Festakts unterzeichnet.
Die Vereinbarung sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel monatlich) elektronische Datenabgleiche durchgeführt werden. So kann zukünftig auf Lebensbescheinigungen verzichtet werden, die sonst von Rentnerinnen und Rentnern, die im Ausland leben, einmal jährlich angefordert werden.