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Neue Online-Gefährdungsbeurteilung – erstes Branchenmodul für Arztpraxen

BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege am 3. Februar 2026

Eine neue Online-Handlungshilfe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Neben einem Basismodul gibt es im ersten Schritt eine Anwendung für ärztliche Praxen in der Humanmedizin zu branchenspezifischen Gefährdungen mit dazu passenden Handlungsempfehlungen. Nach und nach werden Module mit arbeitsbereichsspezifischen Gefährdungen für weitere Branchen ergänzt.

Unterstützung Schritt für Schritt

Das Online-Angebot begleitet schrittweise durch den Vorgang einer Gefährdungsbeurteilung. Anwenderinnen und Anwender können damit

  • typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen auswählen,
  • Inhalte anpassen und ergänzen,
  • Dokumente und Bilder hochladen,
  • alle Schritte systematisch bearbeiten – inklusive Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen,
  • den gesamten Prozess und die Ergebnisse dokumentieren und
  • die automatische Terminüberwachung nutzen.

Einfacher zur Rechtssicherheit

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten ermitteln, bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen. Mit der Online-Gefährdungsbeurteilung der BGW wird dies einfacher: Die Verantwortlichen können Gefährdungen systematisch durchgehen und die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz geforderte Dokumentation anlegen. Ergänzend gibt es Links zu Hintergrundinformationen und Verweise auf gesetzliche Grundlagen.

Aus den empfohlenen Inhalten kann jeder Betrieb praxisgerechte Lösungen entwickeln, die auf die eigene Situation zugeschnitten sind. Gefährdungen und Belastungen, die unternehmensweit auftreten können, sollten zuerst bearbeitet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Umgang mit Gefahrstoffen, die Vermeidung psychischer Belastungen oder Regelungen zum Brandschutz. Anschließend sind die spezifischen Gefährdungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen des Betriebs zu bearbeiten. Unternehmensleitungen können Zugriffsrechte vergeben, so dass mehrere Personen an der Gefährdungsbeurteilung arbeiten können.

Online fortführen und überarbeiten

Für die Anwendung ist eine Anmeldung unter „Meine BGW“ auf der Webseite der BGW erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer können den jeweils aktuellen Stand ihrer Gefährdungsbeurteilung speichern und jederzeit online einsehen, prüfen und ergänzen. Sie erfüllen damit auch die gesetzliche Vorgabe, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überarbeiten. Eine Terminüberwachung erinnert auf Wunsch an die nächsten Aufgaben. Zur Online-Gefährdungsbeurteilung geht es hier: www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-arztpraxen.

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