Pflegereform: Das ändert sich zum Jahreswechsel
Mit dem zweiten Teil der Pfle-gereform beginnt die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start
Kurzzeitpflege
Alternativ können Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim oder einer darauf eingestellten Tagespflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Der Zeitraum für die Nutzung der Kurzzeitpflege wird auf acht Wochen verdoppelt. „Die TK setzt die Neuregelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versicherten und ihre Angehörige davon ganz konkret profitieren“, sagt Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW.
Ersatzpflege
Pflegende Angehörige, die beispielsweise selber krank werden oder eine Auszeit benötigen, können sich bei der Ersatzpflege von Freunden oder Verwandten vertreten lassen.
Pflegegeld
Neu ist ab 2016, dass die Pflegekassen das Pflegegeld zur Hälfte weiterzahlen: 56 Tage lang bei der Kurzzeitpflege, 42 Tage bei der Ersatzpflege. Bisher durfte in beiden Fällen für höchstens 28 Tage weitergezahlt werden.
Beratung auch für Angehörige
Bisher war eine Beratung nur für die Pflegebedürftigen selbst im Leistungskatalog der Pflegeversicherung vorgesehen. Das ändert sich jetzt. Auch Angehörige bekommen eine entsprechende Beratung. Günter van Aalst begrüßt diese Neuerung. „Diese Unterstützung ist wichtig. Denn einen nahestehenden Menschen zu pflegen, ist oftmals eine emotional und physisch belastende Situation.“ Von den mehr als 580.000 Pflegebedürftigen in NRW werden rund 420.000 – oder gut zwei Drittel – zu Hause betreut. Das zeigt die letzte Auswertung des Statistischen Landesamtes.