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Schaden statt Schutz – Geplantes Gesetz gefährdet Gesundheit

Kath. Klinikum Bochum gGmbH - Universitätsklinikum der RUB am 7. Juli 2016

n.h._brockmeyer_2015_1Anlässlich ihres heute beginnenden STI-Kongresses „Sexuelle Lebenswelten, Wege der Prävention“ kritisiert die Fachgesellschaft zur Förderung sexueller Gesundheit (Deutsche STI-Gesellschaft, DSTIG) den im geplanten Prostituiertenschutzgesetz benutzten Begriff „Beratung“. Sie hält ihn für nicht zutreffend.

Beim Kongress treffen sich rund 400 Fachleute aus unterschiedlichen fachlichen und medizinischen Disziplinen.

Wesentliche Grundlagen einer gesundheitsfördernden Beratung, die in einer medizinischen Leitlinie der DSTIG formuliert sind, werden vom geplanten Gesetz nicht erfüllt:

– Es fehlen die Freiwilligkeit, das Einverständnis, die Voraussetzungslosigkeit sowie die freie Entscheidung zur Beratung.

– Es fehlen Anonymität und Vertraulichkeit.

– Die Kapazitäten der bestehenden behördlichen Strukturen reichen in personeller und finanzieller Hinsicht für eine Beratung, die die o.g. Grundsätze erfüllt, nicht aus. Fachliche Voraussetzungen und Kompetenzen sind für die Beratung obligat: medizinische Kompetenz, psychosoziales Fachwissen und Kenntnisse der Epidemiologie.

Wegen dieser Mängel fürchtet die DSTIG ein Abdrängen der Betroffenen in die Illegalität und damit eine steigende gesundheitliche Gefährdung, insbesondere im Bereich der sexuellen Gesundheit und der STI-Prävention.

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