Wir können Gesundheit

2,5 Prozent mehr Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte

Verband medizinischer Fachberufe e.V. am 1. Oktober 2018

Zum 1. Oktober tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in Kraft

Um 2,5 Prozent steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober 2018. Darauf hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – bereits Ende Juni 2017 in Münster geeinigt.

Mit der zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufsein-steiger/innen in Tätigkeitsgruppe I bei 1891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung ist es möglich, bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in Tätigkeitsgruppe V aufzu-steigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro zu erhalten.

Dazu Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.: „Bei dem herrschenden Fachkräftemangel wäre es jetzt an der Zeit, dass die Zahn-ärzte ihre Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbilder erkennen und darauf dringen, endlich auch in den tariflosen Bereichen Tarifverträge für ZFA abzuschließen, um bundesweit eine gerechte Bezahlung für die Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen er-möglichen.“
Der Tarifvertrag steht online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife

Gesundheitsberufe Zahn, Mund & Kiefer

© 2024 MedEcon Ruhr - Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr

Wir können Gesundheit
MedEcon Ruhr