2,5 Prozent mehr Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte
Zum 1. Oktober tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in Kraft
Um 2,5 Prozent steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober 2018. Darauf hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – bereits Ende Juni 2017 in Münster geeinigt.
Mit der zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufsein-steiger/innen in Tätigkeitsgruppe I bei 1891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung ist es möglich, bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in Tätigkeitsgruppe V aufzu-steigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro zu erhalten.
Dazu Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.: „Bei dem herrschenden Fachkräftemangel wäre es jetzt an der Zeit, dass die Zahn-ärzte ihre Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbilder erkennen und darauf dringen, endlich auch in den tariflosen Bereichen Tarifverträge für ZFA abzuschließen, um bundesweit eine gerechte Bezahlung für die Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen er-möglichen.“
Der Tarifvertrag steht online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife