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Windhorst / Viebahn / Beirat der DSO NRW zur Abstimmung im Bundestag über die Widerspruchslösung

Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH am 16. Januar 2020

„Nach dem Votum – vor der Umsetzung“: Unter diesem Motto wenden sich zwei Mediziner aus Westfalen- Lippe an die Bundestagsabgeordneten aus NRW.

Wie Dr. Theo Windhorst, Ehrenpräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Professor Viebahn vom Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum mitteilen, erwarten die ca. 4.000 Patienten, die in NRW auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, das Ergebnis der Abstimmung im Bundestag über die Widerspruchslösung mit großer Spannung.

Windhorst und Viebahn weisen darauf hin, dass eine klare gesetzliche Regelung jeden Bürger – sei es als Befürworter oder als Skeptiker gegenüber der Organspende – abholen müsse. Es ist für den Prozess der Organspende in Deutschland von ausschlaggebender Bedeutung, dass das Thema in der Bevölkerung präsent ist und dass eine möglichst hohe Anzahl von Bundesbürgen hierzu eine dokumentierte Meinung hat, die dann in dem – freilich extrem seltenen Fall – eines Hirntodes auch vorliegt und belastbar ist. Da die Patienten auf den Wartelisten in der Regel mit ihrem schweren Krankheitszustand beschäftigt sind, fehlt hier ein klassisches „Sprachrohr“. Die Transplantationsmediziner, die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Selbsthilfegruppen sehen sich daher in der Pflicht, die Rechte dieser Patienten deutlich zu machen.

Windhorst und Viebahn leiten zudem den regionalen Fachbeirat der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Region NRW. Sie vertreten die Meinung, dass den Erfordernissen durch die Widerspruchslösung am besten gedient ist. Diese geht von der Mündigkeit des Bürgers aus, der im Stande ist, sich entsprechend zu entscheiden. Wie in den umliegenden Ländern Europas, die in der überwiegenden Mehrzahl die Widerspruchslösung praktizieren, werden im Falle eines Hirntodes selbstverständlich auch die Angehörigen gehört – der am 17.01. vorliegende Gesetzentwurf sieht dieses auch bindend vor.

Es wird begrüßt, dass die Zustimmungslösung das Problem als solches erkannt hat und die Argumente der Befürworter respektiert werden, wenngleich sie die Lebensrealität in der Organspende in Deutschland nicht verändern können.
Gleichwohl sei unter dem Motto „nach dem Votum ist vor der Umsetzung“ die betreffende Parlamentsentscheidung mit Leben zu erfüllen – also ab morgen die Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen und in der Transplantationsmedizin, erklären Windhorst und Viebahn.

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